Kein Gedöns
Jörg Meyer über die Forderung nach befristeter Teilzeit und einem Recht auf Rückkehr in die Vollzeit
Das Ziel: Teilzeitbeschäftigte sollen zur Vollzeit zurückkehren können, wenn sie das wollen. »Dazu werden wir das Teilzeitrecht weiterentwickeln und einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit schaffen (Rückkehrrecht)«, schrieben sich Union und SPD 2013 in ihren Koalitionsvertrag. Passiert ist seitdem aus Sicht von Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Gruppen so wenig, dass sie anlässlich des internationalen Frauenkampftages die Umsetzung der Vereinbarung anmahnten und forderten, dass das Gesetz nun aber kommen müsse. Denn betroffen von erzwungener Teilzeit nicht nur im Handel, in der Pflege oder in der Gastronomie sind in erster Linie Frauen.
Teilzeit ist nach wie vor ein Hauptgrund für Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Zusammen mit dem »Gender Pay Gap«, der Ungleichbezahlung zwischen den Geschlechtern, manifestiert sich die strukturelle Benachteiligung von Frauen, die ebenso allgegenwärtig in der zivilisierten Welt des 21. Jahrhunderts ist wie anachronistisch. Wo also bleibt das Gesetz? Der Frauenkampftag ist eine Gelegenheit, die Forderung erneut aufzustellen. Passiert ist deshalb noch lange nichts - wie schon in den Jahrzehnten davor. Übel. Denn hier geht es nicht um Gedöns, sondern um patriarchal durchgesetzte soziale Ungleichheit, die die Hälfte der hier lebenden Menschen betrifft.
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