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Merkel folgt der Türkei in den Rechtsbruch

EU und Ankara stellen mit der Bekämpfung »irregulärer Flucht« durch kollektive Rückführungen das Asylrecht zur Disposition

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 4 Min.
»Irreguläre« Massenflucht nach Griechenland zu beenden und reguläre Einreise aus der Türkei in die EU zu organisieren - das ist der in Aussicht gestellte Deal. Rechtliche Standards werden dabei geopfert.

Rechtliche Bedenken gegen den türkischen Vorschlag an die EU wies die Bundeskanzlerin am Dienstag zurück. Syrische Flüchtlinge könnten schließlich dadurch auf legalem Wege in die EU gelangen, meinte Angela Merkel für den Fall, dass das vom türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu vorgeschlagene System der Flüchtlingsregulierung umgesetzt würde.

Was die Bundesregierung ganz unverblümt hofft. Merkel spricht von einem »Durchbruch, wenn er realisiert wird«, von einem »in sich konsistenten Dokument«. Ein Nebeneffekt: Die in EU-Europa mittlerweile auf einsamer Flur stehende Kanzlerin könnte in den Plan gar jene europäische Lösung hineindeuten, die ihr die EU-Partner bisher verweigert haben. Tatsächlich - auf den ersten Blick scheint hier eine frappierend einfache Lösung gefunden, den ungesteuerten, »irregulären« Zustrom von Menschen zu stoppen und in eine gesteuerte, legale und vor allem sichere Einwanderung zu verwandeln. Doch schon rechnerisch wird ein Widerspruch schnell deutlich: Wenn kein Flüchtling mehr »irregulär«, also etwa auf einem Boot über die Ägäis nach Griechenland zu kommen versuchte, würde auch kein »gegengerechneter« Flüchtling auf legalem Wege von der Türkei in die EU geschickt werden müssen. Würde das trotzdem geschehen?

Dem politischen Wunsch nach einem Stopp der Fluchtbewegung wird hier Erfüllung vorgegaukelt. Doch Menschen auf der Flucht folgen keiner Illusion, keinem vagen Versprechen. Sie nutzen reale Chancen, auch wenn diese Risiken bergen. Zumal die vorgeschlagene Lösung allein den syrischen Kriegsflüchtlingen ein glückliches Ende in Aussicht stellt. Nur Syrer sollen auf legalem Wege in die EU geleitet werden - als Ausgleich für von der Türkei zurückgenommene »irreguläre« Flüchtlinge aus Griechenland. Amnesty International weist darauf hin, dass das Flüchtlingsproblem damit keinesfalls gelöst werden kann. Irakische und afghanische Flüchtlinge machten etwa 90 Prozent der in Griechenland ankommenden Asylsuchenden aus. Was wird mit denen?

Der ausgedachten Regelung liegt zudem eine zynische Überlegung zugrunde, auf die Amnesty aufmerksam macht: Im Umkehrschluss bedeutet sie, dass für jeden Kontingentflüchtling ein anderer sein Leben auf der gefährlichen Route über die Ägäis riskieren müsste.

Die Entscheidung darüber, ob Flüchtlinge, die vor dem Krieg in Syrien geflohen sind, in die EU gelangen dürfen, ist den türkischen Behörden überlassen. Diese Bedingung ist in das System Davutoglu praktisch unlöslich eingebaut. Doch es handelt sich um den Konsens über einen Rechtsbruch. Unter Verzicht auf internationale Rechtsstandards werden Menschen zunächst kollektiv nach der Art ihrer Einreise (»irregulär«) sowie nach ihrer Herkunft (Syrer und Nichtsyrer) eingeteilt, statt individuell ihr Schicksal zu prüfen. Genau damit aber steht und fällt das Asylrecht. Die EU-Seite unterstellt, dass nach dem gemeinsamen Rechtsbruch in der Türkei trotzdem genau nach asylrechtlichen, also individuellen Standards entschieden wird, wer das Recht erhält, in die EU zu reisen. Zugleich konzediert die EU der Türkei, ein sicherer Herkunftsstaat zu sein. Genau das wird von vielen Organisationen bestritten.

Im Kern richtet sich die Vereinbarung gegen die sogenannte irreguläre Einwanderung. Also gegen Einwanderung ohne vorherige formale Zustimmung des Einreisestaates. Doch beinahe jede Flucht läuft so ab. Und gemäß diesem Wissen wurde in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegt, dass aufnehmende Staaten darauf verzichten, gegen »irregulär« eingereiste Menschen rechtlich vorzugehen. In Artikel 31 heißt es: »Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.« Pro Asyl sieht in der vorgeschlagenen Regelung deshalb das drohende »Aus für das individuelle Asylrecht«.

Eine Frage bleibt bei der Erörterung der türkischen Vorschläge bisher gänzlich ausgeklammert. Bisher hat die EU die bereits vereinbarte Aufnahme von 160 000 Flüchtlingen nicht realisiert - wegen der Verweigerung eines Großteils der Mitgliedsstaaten. Wenn es dabei bleibt, wird auch aus den jüngsten Ideen nichts.

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