Keine Pflege dritter Klasse mehr für Alte
Bundesregierung verspricht Besserung durch einheitliche Grundausbildung plus Spezialisierung
Vor der Sommerpause will die Bundesregierung ein neues Pflegeberufsgesetz in den Bundestag einbringen. Ein einheitlicher Ausbildungsgang soll die bislang getrennten Bereiche Kranken-, Alten- und Kinderpflege ersetzen. Eine Neuordnung der Ausbildungsfinanzierung soll zudem dafür sorgen, dass künftig kein Pflege-Azubi mehr Schulgeld bezahlen muss, wie es besonders in der Altenpflege noch weit verbreitet ist. Geplant ist ferner die Einrichtung von Pflegekammern auf Landes- und Bundesebene, die für die Ausgestaltung der Ausbildung und die Prüfungsordnungen verantwortlich sind. Auf der dreitägigen Pflegekonferenz wurden 6000 Teilnehmer erwartet, darunter Vertreter aller relevanten Fach- und Berufsverbände der Branche, Fachpolitiker der Parteien sowie Anbieter von Pflegedienstleistungen.
Für Staatssekretär Karl-Josef Laumann, den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, stellt das neue Gesetz eine »deutliche Aufwertung des Pflegeberufes« dar, es werde die Stellung der rund 1,2 Millionen Beschäftigten im Pflegebereich stärken. Zudem biete das künftig einheitliche Berufs- und Qualifikationsprofil der Pflegefachkraft besonders in der Altenpflege große Chancen, bestehende Defizite bei Bezahlung, Arbeitsorganisation und Aufstiegsmöglichkeiten abzubauen. Nur so könne die drohende Versorgungslücke - bis zum Jahr 2030 könnten nach jetzigem Stand bis zu 500 000 Vollzeitkräfte fehlen - verhindert werden. Der Staatssekretär verwahrte sich gegen den auch von Ärzte- und Branchenverbänden geäußerten Vorwurf, eine »generalistische« Pflegeausbildung würde das Qualifikationsniveau absenken, da spezifische Kenntnisse der einzelnen Pflegebereiche zu kurz kämen. Man werde vielmehr sicherstellen, dass neben der einheitlichen Grundausbildung auch genügend Möglichkeiten der Spezialisierung bestehen. Er habe den Eindruck, so Laumann, dass besonders einige Anbieter in der Altenpflege die Vereinheitlichung der Ausbildung und die Neuordnung der Finanzierung aus »sehr eigennützigen Gründen« ablehnten.
Laumann ging auch auf Kritikpunkte ein, wie sie unter anderem von der LINKEN, von Grünen und von der Gewerkschaft ver.di geäußert wurden. Bemängelt wird vor allem das Fehlen einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung im Gesetzentwurf. Gefordert wird eine zweijährige duale Grundausbildung (schulisch und betrieblich) mit anschließender einjähriger Spezialisierungsphase für die Bereiche Kinder-, Kranken- und Altenpflege.
Diese Anregungen würden sicherlich in das laufende Gesetzgebungsverfahren einfließen, versicherte Laumann. Letztendlich sollten aber die noch zu errichtenden Pflegekammern für die genaue Ausgestaltung und auch Evaluierung der Ausbildung verantwortlich sein.
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