Letztes Urteil im Streit um Gebietsreform in Rheinland-Pfalz
Koblenz. Die juristische Auseinandersetzung des höchsten Gerichts in Rheinland-Pfalz mit kommunalen Zwangshochzeiten ist mit einem letzten Urteil abgeschlossen worden. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz winkte den einzigen noch anhängigen Fall durch und erklärte das Landesgesetz zur Eingliederung der Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden (Kreis Altenkirchen) für verfassungsgemäß, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (Az.: VGH N 9/14 und VGH N 13/14). Damit lehnte es die Normenkontrollanträge der Gemeinden ab. Die Vorgabe des Landes, dass Verbandsgemeinden nunmehr mindestens 12 000 Einwohner haben sollen, sei in einem »rationalen Abwägungsprozess« ermittelt worden, argumentierten die Richter. Die Eingliederung habe die Kommunen auch nicht in ihrer kommunalen Selbstverwaltungsgarantie verletzt. Das kommunal sehr kleinteilige Rheinland-Pfalz hatte aus Spargründen etliche Gemeinden zum Zusammenschluss gezwungen. Letztlich war nur eine Klage dagegen erfolgreich: 2015 hoben die höchsten Richter im Land den Zusammenschluss der Gemeinde Maikammer mit Edenkoben im Kreis Südliche Weinstraße auf. Im Prinzip stuften sie aber die Gebietsreform als verfassungsgemäß ein. dpa/nd
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