Handhabe gegen Dopingärzte
Oliver Kern sagt, wo das deutsche Antidopinggesetz greifen könnte
Der von der ARD und der »Sunday Times« am Wochenende aufgedeckte Dopingskandal wirft kein gutes Licht auf die britische Antidoping-Agentur. Ein ertappter Dopingsünder hatte seine Strafe verkürzen wollen, indem er der UKAD den Arzt nannte, von dem er seine verbotenen Präparate erhielt, doch die Dopingjäger glaubten dem Athleten nicht und waren offenbar auch gar nicht befugt, den Arzt zu belangen.
»UKAD hat nur die Macht, Athleten und Betreuer zu untersuchen, die von einem Sportverband reguliert werden. Wir fanden keinen Hinweis darauf, dass Dr. Bonar für einen Verband arbeitet«, hieß es entschuldigend in einem Statement ausgerechnet jener Agentur, die derzeit den Fortschritt in Russlands Antidoping-Politik überwachen soll.
Da sei mal das neue deutsche Antidoping-Gesetz gelobt, das der deutschen NADA solche Peinlichkeiten künftig ersparen dürfte. »Bis zum letzten Jahr hätten auch wir hier ein Problem gehabt«, bestätigte NADA-Sprecherin Eva Bunthoff dem »nd«. »Doch jetzt würden wir bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.« Diese würde den Fall dann mit deutlich schärferen Strafverfolgungsmethoden prüfen, als sie Antidoping-Agenturen und Journalisten zur Verfügung stehen.
Dass auch in Deutschland dopende Sportmediziner allzu oft unbehelligt davonkamen, zeigte zuletzt die vorzeitig beendete Arbeit der Untersuchungskommission an der Universität Freiburg. Zumindest erscheint eine Wiederholung nun aber unwahrscheinlicher geworden zu sein.
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