Mord im Ausland geht Pfälzer nix an
Bundesverwaltungsgericht lässt Klage gegen Drohnenkrieg nicht zu
Leipzig. Anwohner des US-Stützpunkts Ramstein in der Pfalz können nicht dagegen klagen, dass von dort aus US-Kampfdrohnen bei ihrem Einsatz in Afghanistan gesteuert werden. Allein die räumliche Nähe zu dem US-Militärflughafen verleihe einem Anwohner noch kein Klagerecht, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. (Az. 1 C 3.15)
Der Kläger hatte gefordert, dass die Bundesregierung bewaffnete Drohneneinsätze der US-Streitkräfte auf Einhaltung des Völkerrechts überwachen oder den USA die weitere Nutzung Ramsteins untersagen müsse. Die Richter sprachen dem Mann nun ebenso wie die Vorinstanzen eine Klagebefugnis ab, weil er durch die Drohneneinsätze »nicht in eigenen Rechten verletzt« werde. Dies sei aber die »notwendige Voraussetzung« für die Zulässigkeit der Klage.
Laut Urteil zählen zu den Regeln des Völkerrechts zwar auch der Schutz von Zivilpersonen. Gegen solche Verstöße könnten sich aber allenfalls unmittelbar Betroffene wie etwa potenzielle Opfer von Drohneneinsätzen berufen. Zu dieser Gruppe gehöre der Kläger aber nicht.
Bereits im Mai 2015 hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Bundesregierung den USA die Nutzung des Stützpunkts Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen nicht verbieten kann. Damals hatten drei Staatsbürger des Landes geklagt, die durch einen Drohnenangriff im Jahr 2012 zwei Verwandte verloren hatten und selbst gefährdet waren. Den Kölner Richtern zufolge ist die Bundesregierung nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit von US-Drohnenangriffen im Einzelfall zu überprüfen. AFP/nd
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