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»Von Teilhabe sind wir noch sehr weit entfernt«

Katrin Langensiepen zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Europa und zu den Erwartungen an die neue Bundesregierung

  • Interview: Uwe Sattler
  • Lesedauer: 7 Min.
Die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt sind noch immer sehr begrenzt.
Die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt sind noch immer sehr begrenzt.

In dieser Woche tagt in Berlin der Global Disability Summit und wird über die Situation von Menschen mit Behinderungen weltweit debattieren. Wie sieht es in dieser Hinsicht in Europa aus?

Ganz klar: nicht gut. Wir haben in dieser Hinsicht nicht den europäischen Musterstaat. In den skandinavischen Ländern, wo die sozialen Standards in vielen Lebensbereichen relativ hoch sind, ist auch die Lebenssituation für behinderte Menschen relativ gut. Man kann aber immer nur bestimmte Bereiche herausnehmen: Deutschland und Spanien vergleiche ich immer gerne, wenn es um Arbeit und Arbeitsmarktpolitik geht. Da sind wir in Deutschland nicht so gut, in Spanien ist man da besser. Am schlechtesten sind die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Bulgarien, Rumänien und Ungarn.

Kann die EU etwas tun, um die Situation nicht nur in diesen Ländern zu verbessern?

Auch da kommt es wieder auf den Bereich an. Ein Beispiel: Als wir den europäischen Mindestlohn verhandelt haben, war es sehr, sehr schwierig, das Thema auch für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen unterzubringen. Da weigern sich die Mitgliedstaaten, aber sie müssen am Ende des Tages Normen dafür setzen. Das wäre mit der inzwischen fünften Antidiskriminierungsrichtlinie möglich. Aber Kommissionspräsidentin von der Leyen hat diese Richtlinie aus ihrem Arbeitsprogramm genommen, ein Skandal. Denn dieses »Gesetz« hätte Verbesserungen in vielen Lebensbereichen ermöglicht und vor Diskriminierung geschützt – einmal für behinderte Menschen, aber auch für die queere Community, die ebenfalls stark von Diskriminierung betroffen ist.

Welche Folgen hat die Rücknahme der Antidiskriminierungsrichtlinie konkret?

Na ja, zunächst einmal gibt es keinen weiteren Fortschritt bei der EU-weiten Bekämpfung von Diskriminierung. Mit der Rücknahme wird einem internationalen Trend gefolgt: Vielfalt, Menschenrechte, Teilhabe sind gerade nicht so en vogue. Wir hören stattdessen immer nur von Wettbewerbsfähigkeit; erst in dieser Woche hat von der Leyen wieder eine lange Rede dazu gehalten. Das Menschenrecht auf Teilhabe, auf Gleichbehandlung ist kein Thema mehr. Dabei reden wir über 50 Millionen Menschen mit Behinderung in der EU. Nichtdiskriminierung ist kein Nischenthema.

Katrin Langensiepen
EP Plenary session - EU initiatives to address the cost of livin...

Katrin Langensiepen ist Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen. Seit der Europawahl 2019 ist sie Mitglied des Europäischen Parlaments und dort unter anderem Vizevorsitzende der Interparlamentarischen Gruppe für Menschen mit Behinderung. Katrin Langensiepen ist die einzige Abgeordnete im EU-Parlament mit sichtbarer Behinderung.

Warum hat die Kommissionspräsidentin die Richtlinie auf Eis gelegt?

Das liegt zum großen Teil an Deutschland. Deutschland ist der größte EU-Mitgliedstaat, und wenn Deutschland sich bewegt, bewegen sich die anderen auch. Aber Berlin blockiert diese fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie seit inzwischen 16 Jahren. Grund ist die Angst vor Kosten. Also beispielsweise barrierefreie Zugänge zu Bus und Bahn zu schaffen. Wäre das verpflichtend und ein Land würde dagegen verstoßen, hätte es ein Vertragsverletzungsverfahren am Hals.

Es war vor allem die deutsche FDP, die gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie geschossen hat. Sind Sie denn optimistisch, dass sich mit der neuen Bundesregierung etwas bewegt?

Wenn ich mir den neuen potenziellen Kanzler so ansehe, bin ich da eher verhalten optimistisch, um es diplomatisch auszudrücken. Es gab bislang überhaupt keine Sensibilität für das Thema, da braucht es nicht mal die FDP in einer Regierung. Dabei könnte Deutschland eine relevante Rolle spielen, wenn die nächste Bundesregierung das möchte. Aber ich lasse mich natürlich gern positiv überraschen.

Was können Sie im Europaparlament tun, um vielleicht doch noch beispielsweise die Antidiskriminierungsrichtlinie zurück auf die Agenda zu bekommen?

Wir können jetzt erst mal politischen Druck aufbauen – wir sind hier in sehr, sehr engen Kontakten mit den Selbstvertretungen diskriminierter Menschen. Also die queere Community, Menschenrechtsaktivisten, alle, die unter Diskriminierung leiden. Da haben wir durch die Selbstvertretungen starke Stimmen. Wir hatten vor einigen Wochen eine Konferenz in Genf; dazu hatte die Uno die EU eingeladen, um anzuhören, wo wir in Europa bei der Antidiskriminierung und Umsetzung der UNBRK, der UN-Behindertenkonvention, stehen. Dort ist massiv kritisiert worden, dass diese Richtlinie zurückgenommen wurde. Und ja, das sage ich auch selbstkritisch: Wir als diskriminierte Gruppen müssen enger zusammenstehen. Denn es war immer der Plan gerade der nicht progressiven Kräfte, uns zu spalten. Also sie sagen: Wir sind für die Rechte behinderter Menschen, aber bitte nicht für die queere Community.

Wir müssen den Berliner Summit nutzen, um hier die neue Bundesregierung zu drängen, gegen Diskriminierung aktiv zu werden. Wir brauchen keine Show-Veranstaltung, auf der zum x-ten Mal gesagt wird: Wow, wir sind aber weit mit der Umsetzung der UNBRK. Da hätte die neue Bundesregierung im Rahmen dieses Summits in Berlin eine großartige Möglichkeit, in die Puschen zu kommen.

Was hat die Uno in Genf der EU noch ins Pflichtenheft geschrieben?

Im Prinzip den generellen Vorwurf – wir warten noch auf den Abschlussbericht –, dass es keinen Paradigmenwechsel bei der Diskriminierung gibt. Nehmen wir das Thema Gewalt gegen behinderte Mädchen und Frauen. Wie weit sind wir damit, dass das Verbot von Vergewaltigung, Zwangssterilisierung, Zwangsabtreibung ein EU-Gesetz wird oder EU-weit unter Strafe steht? Oder wie steht es damit, dass behinderte Menschen selbstbestimmt von A nach B kommen und von ihrer Arbeit leben können? Das können nämlich Menschen auch in den sogenannten Behindertenwerkstätten nicht. Hier und da gibt es in der EU positive Beispiele, aber keinen menschenrechtskonformen Wandel. Da sind wir von Teilhabe noch sehr weit entfernt.

Sie haben die Zwangssterilisierungen angesprochen. Wieso bewegt sich bei diesem Thema, das an düsterste Zeiten deutscher Geschichte erinnert, nach wie vor nichts?

Wir hatten die Gewaltschutzrichtlinie vor einem Dreivierteljahr im Parlament als Thema – und hatten gefordert, Zwangssterilisierungen und Zwangsabtreibung EU-weit unter Strafe zu stellen. Es gibt noch Mitgliedstaaten, in denen das legal ist. In Deutschland ist es verboten, passiert aber jeden Tag. Wo kein Kläger, da kein Angeklagter. Der damalige deutsche Justizminister Buschmann hat gesagt: Nein, das kommt da nicht rein. Argument: Das brauchen wir nicht, es gibt keine Rechtsgrundlage dafür. Das stimmt so nicht.

Aber es wird auch das Vorurteil bedient, behinderte Frauen könnten nicht adäquat ein Kind versorgen. Das ist ganz klar eine Vorverurteilung. Wir haben Fälle von Kindesentzug im Kreißsaal, da stand das Jugendamt schon auf der Matte. Es gibt überhaupt kein Problembewusstsein dafür, was diesen Frauen angetan wird. Deswegen sage ich immer, ich muss gar nicht nach Ungarn oder sonst wohin gucken, wo wir uns zu Recht über Menschenrechte oder Verletzung von Frauenrechten aufregen – das passiert hier jeden Tag vor der eigenen Haustür.

Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen findet insbesondere auch auf dem Arbeitsmarkt statt – ein zentrales Thema auf dem Berliner Gipfel. Es gibt möglicherweise durchaus berechtigt Kritik, dass viele gesetzliche Regelungen zur Beschäftigung von behinderten Menschen zu starr und dogmatisch sind.

Dazu habe ich 2021 einen Parlamentsbericht veröffentlicht, mit vielen Zahlen und Statistiken. Ich denke, es muss einem Unternehmen oder einem Arbeitgeber, einer Arbeitgeberin schnell und flexibel möglich gemacht werden, eine Person mit Behinderung einzustellen. Der Arbeitsplatz muss schnellstmöglich so ausgestaltet werden, dass die Person dort arbeiten kann. Ich habe vollstes Verständnis für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sagen: Ich möchte jemanden mit Behinderung einstellen, aber ich brauche erst mal ein halbes, Dreivierteljahr, um Fördergelder zu beantragen. Dann ist die Stelle weg. Wir haben ein System, das behinderte Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren soll, das aber veraltet und nicht menschenrechtskonform ist und von dem vor allem Unternehmen profitieren. Wenn ich beispielsweise in Werkstätten für behinderte Menschen produzieren lasse, bin ich von der Ausgleichsabgabe befreit. Zur Erklärung: Die Ausgleichsabgabe ist eine Art »Strafbeitrag«, wenn ich niemanden mit Behinderung einstelle.

Und für viele Menschen ist der Weg in die Werkstätten leider vorgezeichnet – ohne Wahlmöglichkeit. Wenn wir Förderschulen immer noch erhalten, wenn wir das Geld immer noch in diese Sonderwelten stecken, ist natürlich auch selten Geld da, um es für den inklusiven Arbeitsmarkt bereitzustellen. Aber wenn wir Schülerinnen und Schüler haben, die schon in der Förderschule wissen, dass sie später in eine Werkstatt gehen müssen und dort für ’n Appel und ’n Ei arbeiten oder anderenfalls zu Hause sitzen, dann ist das eine Wahl zwischen Pest und Cholera.

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