Gericht erlaubt Anbau von Hanf

Kranke dürfen Cannabis zu Hause züchten / Drogenstudie vorgelegt

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Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmalig einem Schwerkranken den Anbau von Cannabis zu Hause erlaubt. Wenn keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stünde, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden, entschieden die Bundesrichter am Mittwoch in Leipzig. Damit hatte die Klage eines an Multipler Sklerose leidenden Mannes in dritter und letzter Instanz Erfolg. Der 52-Jährige lindert die Symptome seiner Krankheit seit vielen Jahren durch den Konsum von Cannabis. Die Pflanzen baut er zu Hause an. Weil das nicht legal ist, kämpfte er für eine Ausnahmegenehmigung.

Unterdessen haben die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die neue Drogenaffinitätsstudie in Berlin vorgelegt. Das Ergebnis: Noch nie haben so wenige Jugendliche geraucht wie im vorigen Jahr. Nur noch 7,8 Prozent der 12- bis 17-Jährigen greifen zur Zigarette. Das ist der niedrigste Stand seit den ersten Vergleichsstudien der Bundeszentrale in den 1970er Jahren. Unter den 18- bis 25-Jährigen liegt die Raucherquote bei rund 26 Prozent und ist ebenfalls seit Jahren rückläufig.

Auch der regelmäßige Alkoholkonsum nimmt laut der Untersuchung ab. Im vorigen Jahr hat jeder zehnte Jugendliche und jeder dritte junge Erwachsene einmal in der Woche und damit regelmäßig Alkohol getrunken. Agenturen/nd Seiten 4 und 6

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