Gericht: AfD-Funktionär billigte Anzünden von Asylheimen
Kreissprecher wegen Facebook-Kommentar zu einer Geldstrafe verurteilt
Pforzheim. Ein Funktionär der rechtspopulistischen »Alternative für Deutschland« (AfD) ist vom Amtsgericht Pforzheim wegen der öffentlichen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Sprecher des Kreisvorstands Pforzheim-Enzkreis, Alfred Bamberger, muss insgesamt 4.550 Euro zahlen, weil er Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte mit zivilem Ungehorsam in Verbindung brachte. In einem später wieder gelöschten Facebook-Beitrag hatte der AfD-Funktionär im Februar geschrieben: »Ist es nicht so, dass den Anwohnern oder Bewohnern einer Kommune alternativlos eine Einrichtung vor die Nase gesetzt wird, die sie einfach nicht haben wollen und deshalb in Form von zivilem Ungehorsam die geplanten Flüchtlingsunterkünfte einfach abfackeln?«
Einen zunächst von der Staatsanwaltschaft ergangenen Strafbefehl wollte Bamberger nicht akzeptieren, weshalb es nun vor dem Amtsgericht Pforzheim zum Prozess kam. Der Kreissprecher widersprach, er würde Brandanschläge auf Asylunterkünfte billigen. »Ich wollte doch nur Ursachenforschung betreiben – und lediglich die Frage stellen, ob Brandanschläge immer nur von Rechten verübt werden oder ob es nicht auch andere Motive wie zivilen Ungehorsam gibt«, so Bamberger laut SWR vor Gericht. Schuldig sei er deshalb nicht, weshalb sein Anwalt darauf plädierte, die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Die zuständige Richterin sah dies allerdings anders: Es sei völlig unerheblich, wer solche Anschläge begehe, heißt es in der Urteilbegründung. Die getätigte Äußerung auf der lokalen Facebookseite des AfD-Kreisverbands sei geeignet, dass unbefangene Leser den Beitrag als Verharmlosung und Rechtfertigung bewerten. Letztlich könnte dies den Nährboden für ähnliche Straftaten bilden. rdm/nd
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