Gericht gibt dem Rechtsterroristen Breivik teilweise recht
Justiz in Norwegen sieht in Haftbedingungen des Rechtsradikalen eine »Verletzung der Menschenrechtskonvention«
Oslo. Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik hat mit seiner Klage gegen den Staat wegen seiner harten Haftbedingungen Erfolg gehabt. Das Gericht in Oslo folgte in seinem am Mittwoch ergangenen Urteil Breiviks Argumentation, wonach seine Einzelhaft »unmenschlich« sei: »Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass die Haftbedingungen eine unmenschliche Behandlung darstellen«, heißt es in dem Urteil.
Das Gericht verwies insbesondere darauf, dass der 37-Jährige seit fast fünf Jahren in Einzelhaft sitze. Nicht durchsetzen konnte sich Breivik hingegen mit der Klage gegen die Kontrolle seiner Korrespondenz.
Der erklärte der rechtsradikale Breivik hatte in den Anhörungen zu dem Fall argumentiert, seine Einzelhaft verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Die Rechtsvertreter der Behörden hatten dagegen gehalten, Breivik sei »extrem gefährlich« und seine Haftbedingungen seien durch die Konvention klar gedeckt.
Breivik hatte im Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet und anschließend auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer eines Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation erschossen. Er wurde zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt. In den Anhörungen zu seinen Haftbedingungen hatte er sich immer wieder extremistisch geäußert und den Hitler-Gruß gezeigt. Agenturen/nd
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