Aufstocker muss keinen Unterhalt zahlen
Celle. Ein Aufstocker, der wegen seines geringen Einkommens zusätzlich Arbeitslosengeld II bezieht, muss davon keinen Unterhalt bezahlen. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied, können vom Arbeitslosengeld grundsätzlich keine Unterhaltszahlungen abgezogen werden, weil dieses als Existenzminimum geschützt ist. Dies gelte auch dann, wenn der Empfänger zusätzlich arbeitet und deswegen mehr Geld zur Verfügung hat. Im konkreten Fall hatte das Jugendamt von einem Vater im Raum Hannover monatlich 50 Euro Unterhalt für dessen 12-jährige Tochter verlangt. Da er lediglich rund 700 Euro brutto monatlich verdient, erhielt der Vater ergänzend Arbeitslosengeld. dpa/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.