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Nahles macht den Cameron

SPD-Ministerin will Sozialhilfeanspruch von EU-Ausländern drastisch beschränken / Anspruch erst nach fünf Jahren Arbeit / Nothilfe-Überbrückung gibt es nur vier Wochen

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. EU-Bürger sollen künftig grundsätzlich von Hartz-IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben hätten - das ist der Plan von SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles. Über den Vorstoß, den Sozialhilfeanspruch von Ausländern aus anderen EU-Staaten drastisch zu beschränken, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe. Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren »verfestigt« habe, sollten EU-Bürger einen Anspruch auf diese Leistungen haben, heißt es demnach in dem Gesetzentwurf weiter, der nun in die Ressortabstimmung gehe.

Der Vorstoß übertrifft die Politik des konservativen britischen Premiers David Cameron, der EU-Ausländern eine Reihe von Sozialleistungen für vier Jahre vorenthalten will - was für eine heftige Debatte über Diskriminierung innerhalb der EU und die Arbeitnehmerfreizügigkeit gesorgt hatte. Ähnliche Überlegungen gibt es auch in anderen EU-Staaten, allen voran Dänemark und den Niederlanden, aber auch Österreich. Die Linkenabgeordnete Kathrin Vogler sagte zu Nahles’ Vorstoß, hier gehe es um eine »EU als Elitenprojekt«. Es gelte die Losung: »Wer arm ist, fliegt raus«.

»Wir müssen Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme unterbinden - auch aus Selbstschutz«, sagte Sozialministerin Nahles Ende Dezember bereits in einem Interview. Sie reagierte damit auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten. Das Urteil schreibt vor, das EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können. Die Kommunen befürchteten durch das Urteil erhebliche Mehrbelastungen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich damals grundsätzlich hinter die Nahles-Pläne gestellt.

Für EU-Bürger, die künftig von der Sozialhilfe ausgeschlossen seien, sehe der Gesetzentwurf einen neuen Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen vor: Längstens für vier Wochen sollten die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich erhielten sie ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten.

Das Bundessozialgericht in Kassel hatte kürzlich festgelegt, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt zwingend Anspruch auf Sozialhilfe haben. Städte und Gemeinden, die für die Sozialhilfe aufkommen, fürchten zusätzliche Milliardenkosten und dringen auf Abhilfe des Gesetzgebers.

Zuwanderern aus anderen EU-Staaten stehen in Deutschland derzeit Sozialleistungen zu - wenn auch nur unter bestimmten Bedingungen: Arbeitssuchende EU-Ausländer erhalten ebenso wie Deutsche Hartz-IV-Leistungen. Denjenigen Arbeitslosen, die sich keine Arbeit suchen, kann Deutschland jedoch die Leistungen verweigern. Auch wenn EU-Ausländer kein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz besitzen, weil sie etwa nicht über genügend eigenes Vermögen verfügen, haben sie keinen Anspruch auf die Zahlungen. Nach eigenem Ermessen können die Ämter aber Sozialhilfe gewähren; bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten sind sie dazu verpflichtet. EU-Ausländer, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialhilfe bekommen. Voraussetzung ist, dass sie sich seit mehr als drei Monaten in Deutschland aufhalten. Zudem gilt auch hier: Sofern ein EU-Ausländer nur nach Deutschland gekommen ist, um Sozialhilfe zu beziehen, muss der Staat sie ihm nicht gewähren. Agenturen/nd

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