Mutterschutz auch für Studentinnen
Berlin. Nach der Vorlage von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sollen Schülerinnen und Studentinnen künftig selbst entscheiden, ob sie Mutterschutz beanspruchen oder an Pflichtveranstaltungen teilnehmen, Prüfungen ablegen oder Hausarbeiten schreiben. Für die Mütter behinderter Kinder wird die Acht-Wochen-Frist, in der die Frauen nach der Geburt grundsätzlich nicht arbeiten dürfen, auf zwölf Wochen erhöht. Das Verbot der Nachtarbeit für Schwangere soll weiter gelten, an Sonntagen sollen werdende Mütter aber grundsätzlich arbeiten können, wenn ein Arzt die Unbedenklichkeit attestiert. Neu geschaffen wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Woche erfolgten Fehlgeburt. Ein Ausschuss für Mutterschutz soll Behörden und Betriebe bei der Umsetzung der Neuerungen beraten. Die neuen Regeln sollen auch für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gelten. AFP/nd
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