In Brandenburg abgeschafft
Geschwisterbonus
Damit folgt das Bildungsministerium einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin (Az. 3 S 70.15 und Az. 3 S 71.15) vom Oktober 2015. Das OVG hatte entschieden, dass allein der Besuch eines Geschwisters nicht automatisch ein wichtiger Grund für eine vorrangige Aufnahme ist.
Vielmehr müssen jetzt durch die Eltern weitere Umstände dargelegt werden, aus denen sich eine besondere Belastung für die Eltern oder Kinder ergibt, wenn Geschwister unterschiedliche Schulen besuchen. Das OVG war nicht der Argumentation des Landes gefolgt, dass sich aus dem gemeinsamen Besuch von Geschwisterkindern »aus der Natur der Sache« Betreuungserleichterungen ergeben.
Geklagt hatte eine Mutter, deren Kind nicht zur gewünschten Grundschule kam, da diese bereits - auch durch Geschwisterkinder - ausgelastet war.
Die Schulleitungen der Brandenburger Grundschulen waren über den Wegfall des Geschwisterbonus erst im Februar 2016 informiert worden. Allerdings sei für Betroffene die Wahl einer Ersatzschule für 2016 noch möglich, informierte das Bildungsministerium. dpa/nd
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