Der Krieg der Studien

Reform der Zulassungsverfahren gefordert

  • Ingrid Wenzl
  • Lesedauer: 4 Min.
Ist Glyphosat gefährlich? Kommt darauf an, wer die Daten wie deutet. Das Institut für Risikobewertung hält das Ackergift für unbedenklich. Kritiker werfen der Behörde vor, industriehörig zu sein.

Glyphosat ist der Wirkstoff der meistverwendeten Unkrautvernichtungsmittel: Rund 700 000 Tonnen jährlich werden laut Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weltweit auf Äcker, Gärten und Bahndämme versprüht, in Deutschland bis zu 6000 Tonnen. 40 Prozent der inländischen Felder werden mit dem Stoff bearbeitet. Ein Hauptakteur im Geschäft mit dem Herbizid ist noch immer der mächtige US-amerikanische Konzern Monsanto. Obwohl dessen Patent ausgelaufen ist und etliche andere Firmen glyphosathaltige Mittel anbieten, wäre Monsanto noch immer der Hauptbetroffene eines Verbotes: Laut Handelsblatt erwirtschaftet der Saatgutriese allein durch den Verkauf des Herbizidwirkstoffs oder darauf basierender Produkte 4,7 Milliarden Dollar pro Jahr. In Deutschland bezieht er knapp die Hälfte seiner Umsätze über das Ackergift. Entsprechend vehement kämpfen Monsanto - aber auch die anderen Hersteller - um die Wiederzulassung.

Die EU-Gesetze unterstützen sie dabei: Nach der Europäischen Pestizidverordnung kann ein Antragsteller das berichterstattende Mitgliedsland für das Wiederzulassungsverfahren selbst wählen. Die »Glyphosate Task Force«, bestehend aus Monsanto Europe, Syngenta, der Feinchemie Schwebda GmbH und 21 weiteren Firmen, wählte Deutschland. Das ist kein Zufall: »In Deutschland konnte die Pestizidindustrie schon immer mit einer wohlwollenden Prüfung rechnen«, so Heike Moldenhauer vom BUND. Nach Auto- und Maschinenbau ist die Chemie hier drittstärkste Branche. Schon 1993, als der umstrittene Herbizidwirkstoff erstmals in der EU zugelassen wurde, war Deutschland der Berichterstatter.

Einige Jahre später wurde in Deutschland nach dem BSE-Skandal um mit Erregern des »Rinderwahns« verseuchtes Fleisch die Zuständigkeit für solche Verfahren verändert. Federführend sind heute das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) und das Institut für Risikobewertung (BfR). Unverändert sind aber die entscheidenden Personen, so der BUND in seiner 2015 erschienenen Studie »Note mangelhaft - das EU-Zulassungsverfahren für Glyphosat«: der derzeitige Leiter des Referats für Pflanzenschutz am BVL, Martin Streicke, sein Kollege von der BfR-Abteilung Sicherheit von Pestiziden, Roland Solecki, und der ihm unterstellte Leiter der Fachgruppe »Toxikologie der Wirkstoffe und ihrer Metabolite«, Rudolf Pfeil. Hinzu komme, dass immer wieder dieselben Personen ihre eigenen Berichte bestätigten: So sitzt Solecki im Beratergremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Pfeil im Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR), einem Sachverständigenausschuss aus UN-Organisationen und externen Experten, auf die sich BfR und EFSA in ihrer Beurteilung von Glyphosat beziehen.

Das JMPR hat nun am Montag eine Studie veröffentlicht, nach der Tiertests mit für Menschen relevanten Dosen gezeigt hätten, dass Glyphosat bei der Nahrungsaufnahme nicht zu genetischen Zellveränderungen führe, also wohl nicht krebserregend sei. Für Moldenhauer kommt die Einschätzung »nicht überraschend«, da der Sachverständigenrat Glyphosat bereits 2004 und 2011 als unbedenklich eingestuft hatte.

Allerdings verweist das JMPR auch darauf, dass es bei Versuchen mit Mäusen bei sehr hohen Dosen Krebsverdacht gab. Damit bezieht sich der Sachverständigenrat auf ein Ergebnis der zur Weltgesundheitsorganisation gehörenden internationalen Krebsforschungsagentur (IARC), die Glyphosat 2015 als »wahrscheinlich krebserregend« eingestuft hatte.

Das BfR hatte dem zunächst widersprochen und Glyphosat als »gesundheitlich unbedenklich« eingestuft. Dann ruderte man zurück. Den Toxikologen Peter Clausing vom Pestizid-Aktionsnetzwerk hat besonders verblüfft, »wie plump in der Nachbewertung Fakten beiseitegeschoben werden«. So räumte das BfR in seinem Addendum fünf Monate nach einer ersten Bewertung zwar ein, die IARC habe doch recht: Nicht nur einer von fünf Mäuseversuchen zeige nach der Fütterung von Glyphosat einen signifikanten Anstieg von Tumoren, sondern alle. Seine Bewertung änderte das BfR trotzdem nicht.

Auch der Epidemiologe Eberhard Greiser dokumentiert in seiner Metaanalyse »Glyphosat-Exposition und Non-Hodgkin Lymphome« Fehler in der Arbeit des BfR, deren Ergebnisse die EU-Behörde EFSA kritiklos übernommen habe. So werte sie sämtliche Fallkontrollstudien epidemiologischer Studien als »unzuverlässig«, da relevante Daten nicht erhoben worden seien. Dies aber sei falsch, so wiederum Greiser. Er kritisiert, die Bundesoberbehörde hätte das, »was ihnen Chemiefirmen zugeleitet haben, absegnet und weiterleitet«.

Das BfR weist das zurück: »Behauptungen«, man habe »Einschätzungen der Antragsteller ›nur abgenickt‹«, seien »haltlos« und wissenschaftlich nicht seriös. Die Wissenschaft teile mehrheitlich die Bewertung des BfR. Zudem seien die im Renewal Assessment Report vorgenommenen Bewertungen von der EFSA und ExpertInnen unabhängiger Behörden der Mitgliedsstaaten geprüft, kommentiert und diskutiert worden.

Für die Kritiker liegt der Fehler im System. Der BUND fordert eine Reform der Pestizidverordnung. So soll die EU-Kommission und nicht mehr der Antragsteller das Berichterstatterland auswählen, nötig seien auch unabhängige Prüfungen. Finanzieren sollen dies die antragsstellenden Unternehmen über einen industrieunabhängigen Fonds. Auch brauche es mehr Transparenz - denn bisher sind die verwendeten Industriestudien ebenso geheim wie die Namen der beteiligten ExpertInnen.

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