Integrationsverweigerer

Uwe Kalbe über das Gesetz von Fördern und Fordern

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 1 Min.

Das Integrationsgesetz ist ein Musterbeispiel für die Oberflächlichkeit, mit der es Flüchtlingspolitik, Migration und Einwanderung in der öffentlichen Debatte zu tun haben. Willkommenskultur? Humanitäre Hilfe? Überforderung? Islamisierung? Die Schlagwortkiesel springen ein paarmal auf der Fläche der Meinungsbildung hoch und gehen dann in einem letzten Erregungsring unter. Integration ist wohlfeiles Thema hierbei; dass es Gegenstand gesetzgeberischer Überlegungen ist, gilt allein schon als Erfolg. Wer aber den Grundsatz des Förderns und Forderns als Königsweg zur Integration preist, vertritt beängstigend autoritäre Vorstellungen von diesem höchst komplizierten sozialen Vorgang.

Wohnsitzauflagen, Pflichtzuweisungen, Auflagen sind für die Koalition das bevorzugte Mittel, Integration abzufordern. Angebote zu einem leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt - im Billiglohnsektor staatlich gefördert - stehen für das Fördern der Integration. Der Gestus ist in beiden Fällen derselbe. Es ist der, mit dem schon die Arbeitslosigkeit angeblich abgetragen wurde. Arbeitszwang zu prekären Bedingungen schönt inzwischen die Statistik. Dem Meseberger Gesetzentwurf liegt die Unterstellung zugrunde, Flüchtlinge wollten ihre Integration verweigern. In Wahrheit ist es die deutsche Gesellschaft, die Integration verweigert, wenigstens aber erschwert.

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