Umzug kein Grund zur vorzeitigen Kündigung
Fitnessstudio
Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 62/15) und gab dem Kläger nicht Recht.
Dem BGH lag der Fall eines 36-Jährigen aus Niedersachsen vor, der als Zeitsoldat umziehen musste. Nachdem er von Hannover zuerst nach Köln und dann nach Kiel und Rostock abkommandiert wurde, kündigte er den Vertrag zehn Monate vor Laufzeitende. Doch seine Hoffnung auf ein vorzeitiges Vertragsende war vergeblich, denn der BGH urteilte anders.
Bei langfristigen Verträgen trägt der Kunde das Risiko, die vereinbarten Leistungen wegen einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können, befand der BGH. Dazu zählten auch Umzüge aus beruflichen oder privaten Gründen, weil diese vom Kunden »beeinflussbar« seien. Die vorzeitige Kündigung sei nur bei ernster Krankheit und Schwangerschaft zulässig.
Angesichts von zehn Millionen Fitnessstudioverträgen in Deutschland wollte der Soldat diese Frage grundsätzlich geklärt wissen. AFP/nd
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