Gewerkschaften fordern Anhebung des Mindestlohns

NGG und IG Bau wollen Änderung »Richtung zehn Euro« zum Jahreswechsel / Kommission will Ende Juni Vorschlag vorlegen

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Berlin. Die Gewerkschaften Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und IG BAU fordern eine deutliche Anhebung des Mindestlohns zum Jahreswechsel. »Der gesetzliche Mindestlohn sollte über neun in Richtung zehn Euro steigen«, sagte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Burkhard Siebert der »Bild«-Zeitung vom Montag. Die Mindestlohnkommission dürfe bei ihrem Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohns ab 2017 »nicht mit einem Tunnelblick auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamts und nur rein mathematisch« entscheiden.

Auch der Vorsitzende der IG BAU, Robert Feiger, verlangt eine Abkehr vom Tarifindex und eine deutlich stärkere Anhebung. »Für uns ist ganz klar: Tarifabschlüsse, die bis zum Stichtag 30. Juni bekannt sind, werden bei der Mindestlohn-Anpassung eingerechnet«, sagte Feiger der »Bild«. »Alles andere ist Haarspalterei und der durchsichtige Versuch, den gesetzlichen Mindestlohn zu drücken.« Damit zielt er auf den diesjährigen Abschluss in der Metall- und Elektrobranche, der erst zum 1. Juli wirksam wird und damit nicht mehr rechtzeitig vom Tarifindex erfasst würde.

Der Tarifindex des Statistischen Bundesamtes misst die durchschnittliche Veränderung der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmer. Er ist ein Maßstab für die allgemeine tarifliche Entgeltentwicklung; die Mindestlohnkommission orientiert sich laut Gesetz daran.

Die Geschäftsordnung der Kommission erlaubt es zwar, von der Vorgabe des Tarifindex› abzuweichen. Nötig dafür ist aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Diese ist schwer zu erreichen, da sich die Mindestlohnkommission aus drei Arbeitgeber- und drei Gewerkschaftsvertretern sowie einem Vorsitzenden zusammensetzt. Zwei weitere beratende Mitglieder aus der Wissenschaft haben kein Stimmrecht. Die Kommission will am 28. Juni einen Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 vorlegen.

In Deutschland gilt seit Anfang 2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne, die vielfach über 8,50 Euro liegen. AFP/nd

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