Fußball-EM – Was dürfen die Fans?
Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz
In zwei Tagen wird die Fußball-EM in Frankreich eröffnet. Überall fiebern die Fans fortan bis spätestens zum Finale am 10. Juli mit. Viele wollen ihre Begeisterung mit Wimpeln und Fahnen zum Ausdruck bringen. Doch was ist erlaubt und was nicht?
Tarifchaos auf dem Mobilfunkmarkt - Einsteiger und Umsteiger haben die Qual der Wahl. Die gute Nachricht vorneweg: Seit Anfang Mai ist das Telefonieren und mobile Surfen im europäischen Ausland billiger. Damit passen sich die Preise immer stärker dem im Inland gültigen Tarifniveau an. Damit ist die gute Nachricht aber noch nicht zu Ende: Am 15. Juni 2017 ist endgültig Schluss: Keine Extrakosten mehr für das Durchschleusen von Telefonaten und Daten durch andere Netze. Doch der Tarifdschungel hat zugenommen. Das Streunen durch Netze ist für Handy- und Smartphone-Nutzer nicht einfacher geworden, wenn man nach passenden Tarifen sucht.
Leserfrage zu Bestattungskosten: Wann kommt das Sozialamt dafür auf? Die Kosten einer Bestattung werden vom Sozialamt übernommen, wenn sie dem hierzu Verpflichteten tatsächlich nicht zugemutet werden können. Zur Kostenübernahme verpflichtet sind in der Regel der Ehepartner, die volljährigen Kinder oder die Eltern, sofern sie noch leben. Entscheidend ist weder die Berechtigung noch die Verpflichtung zur Bestattung, sondern allein die Pflicht zur Übernahme der Kosten der Bestattung. Sie kann insbesondere erbrechtlich oder unterhaltsrechtlich begründet sein. Sie kann sich aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten oder Vereinbarungen mit dem Verstorbenen ergeben.
Landesarbeitsgericht urteilt: Weniger Lohn bei gleicher Arbeit ist Diskriminierung. Verdient eine Angestellte aufgrund ihres Geschlechts für dieselbe Arbeit weniger als ihre männliche Kollegen, so hat sie Anspruch auf eine Entschädigung. Einzelheiten dazu und über das Urteil lesen Sie im nd-ratgeber.
Mietrecht: Nutzung des Balkons. Eine Wohnung mit einem schönen Balkon – der will genutzt sein. Doch was gibt es dabei alles zu beachten? Das Bestreben, eine individuelle Atmosphäre auf dem Balkon zu schaffen, ist niemandem zu verwehren. Bleibt es jedoch nicht beim Anpflanzen von Blumen, sondern wird auch kräftig gewerkelt, ist Vorsicht geboten. Auch wenn Mieter in der Vergangenheit mit oder ohne Genehmigung ihren Balkon oder ihre Loggia nach eigenem Geschmack gestaltet haben, können sie daraus kein Gewohnheitsrecht ableiten. Warum? Darüber informiert der nd-ratgeber.
Den deutschen Versicherern wurden 2015 rund 160 000 versicherte Wohnungseinbrüche gemeldet – der höchste Stand seit 2003. Allein in den letzten fünf Jahren nahmen Einbrüche um über 30 Prozent zu, der Schadenaufwand um über 50 Prozent. Das geht aus dem Einbruch-Report 2016 hervor, den der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jetzt in Berlin vorgelegt hat. Eine Checkliste, die im nd-ratgeber nachzulesen ist, kann das Risiko eines Einbruchs vermindern.
Einkommensteuererklärung: Inzwischen ist die Frist für die Einkommensteuererklärung für 2015 mit dem 31. Mai 2016 für jene überschritten, die sie selbst anfertigen. Für jene, die einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen, läuft die Frist erst am 31. Dezember 2016 ab. Ob so oder so: Immer wieder fragt man sich: Für wen lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung überhaupt? Tipps finden sich im nd-ratgeber.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobilien-Darlehensverträgen - Nur noch bis 21. Juni 2016 können Kreditnehmer bei Immobilien-Darlehensverträgen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, den »Widerrufsjoker« ziehen. Dies gilt auch bereits größtenteils oder vollständig zurückgezahlte Baukredite. Über Urteile informiert der nd-ratgeber.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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