Weniger Lohn bei gleicher Arbeit ist Diskriminierung

Landesarbeitsgericht urteilt

  • Lesedauer: 1 Min.
Verdient eine Angestellte aufgrund ihres Geschlechts für dieselbe Arbeit weniger als ihre männliche Kollegen, so hat sie Anspruch auf eine Entschädigung.

So das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 4 Sa 12/14), über das die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet.

Im verhandelten Fall arbeitete eine 56-jährige Frau in der Produktion einer Schuhfabrik. Bei einer Betriebsversammlung kam ans Licht, dass die Frauen für die gleiche Arbeit weniger verdienten - und das über einen Zeitraum von drei Jahren. Daraufhin wollte die Mitarbeiterin von der Firma die Differenz erstattet bekommen.

Ihr Arbeitgeber sah die Sache aber anders. Es sei betriebsintern stets offen kommuniziert worden, dass weibliche Arbeiterinnen weniger Geld erhalten. Das sei nicht ganz so schlimm wie eine heimliche Diskriminierung.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab der klagenden Angestellten Recht und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Dabei bezifferte das Gericht die Entschädigung auf 6000 Euro wegen langer und schwerer Ungleichbehandlung.

Es liege auf der Hand, dass der einzige Grund für den Verdienstunterschied das Geschlecht ist. »Dabei handelt es sich um eine offensichtliche Diskriminierung der angestellten Frauen«, erklärt dazu Rechtsanwältin Christina Bethke von der Deutschen Anwaltshotline.D-AH/nd

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