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Während die Bundesregierung die deutschen Geheimdienste mit immer neuen Vollmachten und Mitteln ausstattet, bearbeiten Polizisten ihre Fälle wie einst in der Steinzeit
Am Donnerstag wird sich zeigen, dass die Opposition im Bundestag bei der Kontrolle der Geheimdienste einen winzigen Erfolg errungen hat. Das Parlament erweitert mit hoher Wahrscheinlichkeit den Untersuchungsauftrag des sogenannten NSA-Untersuchungsausschusses.
Im April 2015 war nach Hinweisen des einstigen US-Geheimdienstmannes Edward Snowden bekannt geworden, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) im Spätsommer 2013 den von ihm gesteuerten Selektorenbestand der National Security Agency (NSA) überprüft und dabei 40 000 Suchmerkmale entdeckt hatte, mit denen auch westeuropäische Regierungen und Unternehmen ausgeforscht wurden. Nach dem ersten Schock folgte ein zweiter, als herausgekommen ist, dass es eine weitere Liste spezieller BND-Selektoren gab, die gleichfalls gesetzwidrig und gegen die gute Nachbarschaft gerichtet waren. Dumm gelaufen! Weshalb die Bundesregierung sich auch weigerte, diese BND-Neugier vor dem NSA-Ausschuss offenzulegen. Dieser Widerstand ist jetzt offenbar überwunden, die Ausschussmitglieder können sich demnächst ein Bild darüber machen, wie illegal der BND gearbeitet hat.
Snowdens Enthüllungen über die NSA und deren Partner hatten zu einem globalen, doch historisch kurzen Entsetzen in der Öffentlichkeit geführt. Und zum Nachdenken der betroffenen Regierungen. Um neuerliche »Peinlichkeiten« zu vermeiden, soll das deutsche Parlament am Donnerstag über einen Gesetzesentwurf beraten, der zahlreiche bislang illegale Praktiken der deutschen Geheimdienste legalisiert. »Bei der Gelegenheit werden weitere Regelungen zur verbesserten Terrorismusbekämpfung aufgenommen«, liest man im Regierungsantrag. Einerlei wie man dazu steht - ob die Maßnahmen diesen Zweck auch tatsächlich erfüllen, muss das Parlament erst in fünf Jahren überprüfen.
In solch einer Frist kann viel passieren - oder auch nicht. Es ist demnächst fast fünf Jahre her, dass die Terrortruppe Nationalsozialistischer,Untergrund (NSU) aufgeflogen ist. Dass die mordenden Neonazis über 13 Jahre unentdeckt blieben, führte man unter anderem auf zu wenige Dateien und zu geringen Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden zurück. Schnelle Abhilfe wurde versprochen und beschlossen. Man eröffnete neue Dateien und versah die Sicherheitsbehörden mit zusätzlichen Kompetenzen, um Terrorismus - gleich welcher Prägung - auch präventiv besser bekämpfen zu können.
Spricht man heute mit Polizisten, die auf diesem Gebiet arbeiten, so hört man wie ehedem Klagen über mangelhafte Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden. Die Regierung schiebt das zumeist auf die föderale Struktur der Bundesrepublik, das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten und auch auf zu restriktiv angewandten Datenschutz. Die Argumente sind vorgeschoben.
Diverse Informationssysteme verschiedener Polizeien arbeiten oft nebeneinander. INPOL-Zentral, INPOL-Fall, INPOL-BPOL, b-case, VBS, PLAV, Artus-Bund und andere sind oft behörden- oder länderspezifisch nutzbar. Auch fünf Jahre nach der Erkenntnis mangelnder Zusammenarbeit ist beispielsweise kein automatisierter Datenaustausch zwischen den verschiedenen Fallbearbeitungssystemen in Bund und Ländern möglich. Dabei hält die Bundesregierung in einer taufrischen Antwort auf eine Anfrage der Grünenfraktion »eine Harmonisierung und Standardisierung der polizeilichen IT-Systemlandschaft für erstrebenswert«.
Angesichts der Bedeutung, die der Terrorabwehr aus Sicht der Bundesregierung in der aktuellen weltpolitischen Lage zukommt, sollte man meinen, dass derartige Fehlstellen im Bereich der Polizei rasch behoben werden. Irrtum: »Weitergehende Maßnahmen oder konkrete Konzepte im Hinblick auf die Einführung einheitlicher Systeme bei Bund und Ländern existieren derzeit nicht.«
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