Gericht hält Verwertung im Bußgeldverfahren für zulässig
Dashcam als Beweismittel?
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem Beschluss (Az. 4 Ss 543/15), der am 18. Mai 2016 veröffentlicht wurde.
In dem verhandelten Fall ging es darum, dass mit einer sogenannten Dashcam die Rotlichtfahrt eines Autofahrers aufgenommen wurde. Umstritten ist die Entscheidung mit Blick auf den Datenschutz.
Das Amtsgericht Reutlingen als Vorinstanz hatte gegen den betroffenen Autofahrer eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt, weil er bei Rot über eine Ampel gefahren war.
Nachgewiesen wurde ihm die Tat durch die ohne einen Anlass vorgenommene Dashcamaufnahme eines anderen Autofahrers. Als Dashcam wird eine kleine Kamera bezeichnet, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe montiert ist und während der Fahrt aufnimmt. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte nunmehr das Urteil des Amtsgerichts Reutlingen.
Das OLG ließ dabei aber nach eigenen Angaben offen, ob und unter welchen Umständen die Nutzung einer Dashcam gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Dieses enthalte jedenfalls kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren. Ein Video, dass die Identifizierung über das Autokennzeichen ermögliche, betreffe nicht den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung oder die Privat- und Intimsphäre.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte das Urteil. »Wer eine Autofahrt mit einer Dashcam dauerhaft und ohne konkreten Anlass dokumentiert, verstößt gegen das Datenschutzgesetz«, erklärte DAV-Sprecher, Rechtsanwalt Swen Walentowski. Gerade der dauerhafte und anlasslose Einsatz der Kameras, »also das ständige Filmen von unbescholtenen Bürgern, verletzt deren Rechte«. AFP/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.