Keine Gebühr für Besichtigung einer Wohnung

Mietrechtsurteil

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Makler darf keine Gebühr für die Besichtigung einer Wohnung verlangen.

Das entschied das Landgericht Stuttgart am 15. Juni 2016 (Az. 38 O 73/15 Kfh und Az. 38 O 10/16 Kfh) im Prozess gegen einen Wohnungsvermittler und verurteilte ihn zur Unterlassung. Der Mieterverein Stuttgart und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatten gegen den Mann geklagt. Er hatte von Interessenten pro Besichtigung eine Gebühr von knapp 35 Euro erhoben. Solche Gebühren sind seit Sommer 2015 eigentlich vom Vermieter zu zahlen. Laut Landgericht ist bislang bundesweit kein anderes Urteil dieser Art bekannt. dpa/nd

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