Keine Gebühr für Besichtigung einer Wohnung

Mietrechtsurteil

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Makler darf keine Gebühr für die Besichtigung einer Wohnung verlangen.

Das entschied das Landgericht Stuttgart am 15. Juni 2016 (Az. 38 O 73/15 Kfh und Az. 38 O 10/16 Kfh) im Prozess gegen einen Wohnungsvermittler und verurteilte ihn zur Unterlassung. Der Mieterverein Stuttgart und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatten gegen den Mann geklagt. Er hatte von Interessenten pro Besichtigung eine Gebühr von knapp 35 Euro erhoben. Solche Gebühren sind seit Sommer 2015 eigentlich vom Vermieter zu zahlen. Laut Landgericht ist bislang bundesweit kein anderes Urteil dieser Art bekannt. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -