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Hypo-Urteil vertagt

Europäischer Gerichtshof soll Ansprüche klären

  • Lesedauer: 1 Min.

Frankfurt am Main. Die Gläubiger der einstigen österreichischen Krisenbank Hypo Alpe Adria müssen weiter auf ein wegweisendes Urteil warten. Das Frankfurter Landgericht schaltete den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung europarechtlicher Fragen ein und legt das Frankfurter Verfahren auf Eis. Die Vorsitzende Richterin Stefanie Klinger sagte am Dienstag, »in 16 Monaten sind wir hoffentlich alle schlauer«.

Die FMS Wertmanagement, die »Bad Bank« des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE/München), klagt auf Rückzahlung einer Anleihe nach deutschem Recht in Höhe von 200 Millionen Euro plus Zinsen. Die Hypo-Alpe-Abwicklungsanstalt Heta verweigert dies mit Hinweis auf einen von Österreich verfügten Zahlungsstopp. Die Regierung in Wien hatte zum 1. März 2015 beschlossen, die Heta abzuwickeln und Schuldenzahlungen zu stoppen. Damit griffen Bürgschaften des Bundeslandes Kärnten nicht mehr.

Es sei zweifelhaft, ob die Entscheidung Österreichs zum Zahlungsstopp auch in Deutschland Gültigkeit habe, erklärte die Kammer. Der EuGH soll nun klären, ob die europäische Richtlinie zur Abwicklung von Kreditinstituten auch für eine Abbaueinheit wie die Heta gilt. Deutsche Banken und Versicherer fordern insgesamt rund elf Milliarden Euro. Heta-Anwalt Stefan Rützel begrüßte die Weichenstellung des Landgerichts: »Es war die richtige Entscheidung.« dpa/nd

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