Im Rahmen
Simon Poelchau über die Entscheidung zur EZB
Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Ein paar Bauchschmerzen mit dem Programm zum unbeschränkten Ankauf von Anleihen krisenbedrohter Staaten hat es zwar, aber eigentlich ist es mit dem Vorgehen der Europäischen Zentralbank (EZB) während der Eurokrise d›accord.
Etwas anderes blieb den Verfassungsrichtern eigentlich auch nicht übrig: Ein Urteil, das das Kaufprogramm für verfassungswidrig erklärt hätte, wäre ein politischer GAU für Europa gewesen. Und das zwei Tage vor der Abstimmung in Großbritannien über den Verbleib des Landes in der EU. Natürlich gibt die EZB genügend Anlass für Kritik von links. So legte sie SYRIZA nach deren Wahlsieg in Griechenland sogleich die Daumenschrauben an. Doch ein Votum aus Deutschland gegen eine europäische Institution hätte in der jetzigen Situation den Rechtspopulisten Auftrieb verschafft, die nur auf ein Auseinanderbrechen Europas warten.
Wenn also Karlsruhe der EZB ein Überschreiten ihrer Kompetenzen vorgeworfen hätte, dann hätte das Bundesverfassungsgericht sich seinerseits vorwerfen lassen müssen, zu sehr in politische Prozesse einzugreifen und damit seine Kompetenzen zu überschreiten. Diesen Vorwurf wollten sich die Richter offenbar nicht einhandeln.
Zwar ist auch dieses Urteil in seinem Nichtverhalten ein politisches. Doch liegt es im Rahmen dessen, was dem Bundesverfassungsgericht im Allgemeinen an politischem Ermessen zugestanden wird. Insofern überrascht es wohl niemanden.
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