Streit mit Google schwelt weiter
41 Verlage legen Berufung gegen Textnutzung ein
Brüssel. Der Streit zwischen Google und 41 Presseverlagen geht in eine weitere Runde. Die Verlage legten Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Februar ein, wie ein Sprecher der Verwertungsgesellschaft Media am Dienstag bestätigte. Das Landgericht hatte die Praxis von Google für rechtens erklärt, von Verlagen die Zustimmung zu kostenloser Nutzung von Textausschnitten durch Google News zu fordern.
Die VG Media ist an diesem Verfahren nicht beteiligt, sie bündelt aber die Befassung der Verlage mit dem Thema Leistungsschutzrecht. Google News durchsucht Nachrichten in Onlinemedien. Als Suchergebnisse werden unter anderem kurze Textausschnitte und ein Link angezeigt. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht können Verlage die kostenlose kommerzielle Nutzung ihrer Texte verbieten. Laut Gesetz sind aber »einzelne Wörter« und »kleinste Textausschnitte« von dieser Regelung ausgenommen.
Google bat Verlage darum, schriftlich in die kostenlose Nutzung dieser »Snippets« einzuwilligen. Andernfalls komme in Betracht, dass zukünftig Suchergebnisse ohne Text- und Bildwiedergabe nur mit dem Link angezeigt würden. 41 Verlage sahen sich unzulässig erpresst und reichten Klage ein, diese wurde jedoch abgewiesen.
In einem zweiten juristischen Verfahren versuchen die Verlage, eine konkrete Vergütung nach dem Urheberrecht durch Google zu erzwingen. Ein Einigungsverfahren bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts in München war im Herbst gescheitert. epd/nd
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