Krasse Trassenpreise

Gewerkschaft EVG warnt vor Folgen des neuen Eisenbahnregulierungsgesetzes

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Bundestag soll heute ein neues Eisenbahnregulierungsgesetz verabschieden. Kritiker sehen darin ein Fernbusförderungsgesetz.

Wenn an diesem Donnerstagabend in Marseille die Fußballmannschaften von Frankreich und Deutschland im EM-Halbfinale aufeinandertreffen und zig Millionen Fans das Spiel verfolgen, wird der Bundestag in einer nächtlichen Sitzung nahezu unbemerkt eine folgenschwere Weichenstellung vornehmen: mit der Abstimmung über das »Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich«. Nach dem Willen der Bundesregierung soll damit die seit Anfang der 1990er Jahre auf EU-Ebene vorgegebene Liberalisierung und Privatisierung des Schienenverkehrs nach britischem Vorbild weiter vorangetrieben werden. Beobachter gehen davon aus, dass die Vorlage mit Unterstützung der Koalitionsfraktionen ohne große Debatte verabschiedet und nach der Sommerpause abschließend im Bundesrat beraten werden wird.

Auf eine aus ihrer Sicht gefährliche Nebenwirkung des Gesetzes hatten am Montag rund 1000 Eisenbahner hingewiesen, die dem Aufruf der Bahngewerkschaft EVG zu einer Protestkundgebung vor dem Bundesverkehrsministerium in Berlin gefolgt waren. »Die drohende Entscheidung des Bundestages wird auch Streckenstilllegungen, Angebotskürzungen und Arbeitsplatzverluste zur Folge haben«, rief EVG-Chef Alexander Kirchner den Anwesenden zu.

Die Sorge der Gewerkschafter stützt sich auf eine Absprache zwischen Bund und Ländern. Hintergrund ist das System zur Erhebung von Gebühren, die jedes Eisenbahnunternehmen für die Nutzung der Trassen und Bahnhöfe im Schienenverkehr zu entrichten hat. Damit finanzieren die öffentlichen und privaten Infrastrukturunternehmen, allen voran die DB Netz AG und weitere Tochterfirmen der Deutschen Bahn, den Unterhalt der Anlagen und notwendige Investitionen. In den vergangenen Jahren stiegen die Trassenpreise vereinbarungsgemäß um jährlich 2 bis 2,5 Prozent. Um die Kosten für den vom Bund bezuschussten Bahnbetrieb im Nah- und Regionalverkehr zu begrenzen, drängen die 16 Landesregierungen auf eine Obergrenze, die sich an der jährlichen Steigerung der entsprechenden staatlichen Regionalisierungsmittel orientieren soll.

Dies könnte die DB Netz AG zur Erhöhung der Schienenmaut für die Güterbahnen und Unternehmen des Personenfernverkehrs zwingen, also ganz überwiegend für die Bahntochter DB Fernverkehr AG als Betreiberin der ICE- und IC-Züge. »Nach unseren Berechnungen führt dies bis 2030 zu einer Mehrbelastung des Schienenpersonenfernverkehrs von 2,3 Milliarden Euro«, so Gewerkschafter Kirchner. »Das ist überhaupt nicht machbar.« Schon heute könne DB Fernverkehr kaum noch die Trassengebühren aus eigenen Erlösen erwirtschaften. Wenn noch mehr Kunden auf Fernbusse oder das eigene Auto umstiegen, weil Bahntickets teurer würden, gefährde das Arbeitsplätze und schade dem System Schiene und der Umwelt. Es sei unverständlich, dass der Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn den Schienenverkehr derart belaste und gleichzeitig den Straßenverkehr bevorzuge. Schließlich fielen für Fernbusse überhaupt keine Maut und auch keine Stationsgebühren an. Jüngste DB-Pläne für einen ehrgeizigen Ausbau des ICE- und IC-Angebots könnten »glatt für den Papierkorb geschrieben sein«, warnt Kirchner.

Die EVG fordert eine radikale Abkehr von der Benachteiligung der Schiene sowie die Halbierung der Trassen- und Stationsgebühren. Als Ausgleich müsse der Bund langfristig einen Anteil an den Infrastrukturkosten übernehmen.

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