Der rücksichtsvolle Generalbundesanwalt
Verzwickte Sache: NSU-Aufklärung ohne V-Mann-GAU
»Sammlerstücke, Antiquitäten, Kulturgüter und vieles mehr«, habe er im Angebot, schreibt Ralf Marschner. Übertrieben hat er schon immer maßlos. Nur nicht mit Rechtschreibung und Grammatik. Das Gerümpel, das er in der Liechtensteiner Antik-Scheune feilbietet, hat er zumeist bei Entrümplungseinsätzen an Land gezogen, die er mit einer zweiten, im Schweizer Chur angemeldeten Firma betreibt.
Wer die in der Mehrzahl gehobenen Ansprüche der ansässigen Bevölkerung sowie das Preisniveau kennt, mag nicht glauben, dass der wegen Insolvenzbetrug in Deutschland gesuchte Marschner - selbst wenn man ihm das Geschick eines Lebenskünstlers zubilligt - davon leben kann. Und so ist der Gedanke, dass ihm alte Geheimdienst-Arbeitgeber aus Köln gerne das eine oder andere zuschustern, nicht fern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird den Teufel tun, sich dazu zu äußern. Und ein erneuter finaler Fall von nicht erkannter Diabetes wäre unpassend. Hinter dem Namen Ralf Marschner, alias »Primus«, lauert - so oder so - der V-Mann-GAU des Amtes.
Marschner war zehn Jahre die einzige »wertige Quelle in Ostdeutschland«, weil eine große Nummer in den Hooligan- und Blood&Honour-Netzwerken. Im Neonazi-Kernland Westsachsen kannte er nahezu jeden Kameraden. Das war zu jener Zeit, als die 1998 untergetauchten Jenaer Bombenbauer Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und die derzeit angeklagte Beate Zschäpe in Chemnitz und Zwickau lebten. Von hier aus planten sie als Nationalsozialistischer Untergrund zehn Morde sowie Bombenanschläge und Überfälle.
»Manole« Marschner, der Bauarbeiter ohne Berufsabschluss, lebte auf großem Fuß, fand immer irgendwelche Sponsoren, die seine diversen Szeneläden und den Bauservice Marschner stützten. Es kann inzwischen kaum noch einen Zweifel geben, dass die Abrissfirma im Auftrag des Geheimdienstes gegründet worden ist, um als »Honigtopf« gewalttätige Neonazis aus Zwickau, Chemnitz und Umgebung anzuziehen. Die Firma ohne Werkzeuge, ohne Fahrzeuge, ohne kompetente Leitung bekam den Zuschlag für Bauprojekte nur, weil sie sich für einen extrem geringen Preis anbot. Der lag »so weit unten, dass man maximal einen Container bezahlen konnte, aber nicht die Leute«, sagt Arne Andreas Ernst. Der war Bauleiter und ist sich sicher, dass er Uwe Mundlos getroffen hat - auf einer Baustelle in Zwickau und auf einer in Plauen. »Er war der Einzige, der ein bisschen Verstand hatte. Und er sprach meinen Dialekt.« Mundlos und Ernst kommen aus Jena.
Ernst behauptet auch, in Marschners damaligem Nazi-Klamottenladen Beate Zschäpe als Verkäuferin gesehen zu haben. Der damalige Geldgeber und Geschäftspartner Ralph Münch hat die Frau dort gleichfalls gesehen. Sicher ist auch er, dass Marschner den Laden nicht betrieb, »um Gewinn zu machen«.
Im Frühsommer 2007, wenige Monate nachdem der NSU seinen vermutlichen letzten und wahrscheinlich mysteriösesten Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn verübt hatte, verschwand der V-Mann Marschner urplötzlich aus Zwickau, um sich ein Jahr später im Schweizer Chur anzusiedeln.
Nach dem Auffliegen des NSU am 4. November 2011 - Marschner geriet schon sehr früh ins Blickfeld der sächsischen Polizei - geschah Seltsames. Der Generalbundesanwalt (GBA), der die Terrorermittlungen seit dem 11. November leitet und das Bundeskriminalamt (BKA) mit den Recherchen betraut hat, vermieden so gut es ging Ermittlungen in Richtung Marschner, obwohl der von allen bekannten V-Leuten am dichtesten an der NSU-Terrorgruppierung dran war. Oder gerade deshalb? Denn Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten, ein Spitzenmann des GBA, weiß, dass es sich bei Marschner »durchaus um eine Zentralfigur der rechtsextremistischen Szene« handelt, die »auch erhebliche Kontakte in das Unterstützerumfeld in Chemnitz hatte«.
Noch immer versucht der GBA, Zeugen wie Ernst und Münch als unglaubwürdig darzustellen. Dafür glaubt man weiter einer höchst fragwürdigen Frau aus der Szene, die jahrelang bei Marschner angestellt war und ihn noch immer »für einen ganz lieben Kerl« hält. Zudem ließ man nun die Nazis aus Marschners Abbruchfirma aufmarschieren, die beschworen, nie im Leben hätten NSU-Killer mit ihnen gearbeitet.
Anfang 2013 stellte das BKA jedoch fest, dass einige Daten von Fahrzeuganmietungen der Firma gar zu deutlich zu einigen NSU-Morden passten. Das BKA entwarf ein Ermittlungskonzept, an dem aus kriminalistischer Sicht nichts auszusetzen war. Man wollte sich Marschners Insolvenzakte genauer ansehen, forderte vom Verfassungsschutz sämtliche Quellen- und Treffberichte, dazu die Handydaten und Kfz.-Kennzeichen des V-Mannes, um sie mit der Funkzellenanalyse und anderen Angaben zu vergleichen.
Haben die Polizisten die Unterstützung des Geheimdienstes erfahren? In den Akten des Untersuchungsausschusses findet sich nichts. Wohl aber der Hinweis auf fünf Erkenntnisanfragen des BKA, die das BfV entweder unbeantwortet ließ oder inhaltslos beschied. Nachdem das BKA Marschner - nach der Vorbereitung des Ex-V-Mannes durch das BfV - zweimal in der Schweiz vernommen hatte, verlangte der Dienst die Protokolle, »um weiteren Anfragen nachgehen zu können«. Es gab nach der Marschner-Vernehmung, das ist belegt, eine verschlüsselt geführte Telefonkonferenz zwischen BKA und BfV. Inhalt? Geheim.
Während der Geheimdienst mauert, um seine - via V-Mann Marschner - objektiv gegebene Nähe zum NSU sowie sein gesamtes Spitzel-Unwesen zu verschleiern, lobt Oberstaatsanwalt Weingarten als Vertreter des GBA die Zusammenarbeit mit dem Amt. An der sei »nichts zu beanstanden«. Der Dienst habe die Strafverfolgungsbehörden sogar in sein »Primus«-Archiv schauen lassen. Weingarten sprach von »Primärakten«. Erstaunlich, denn der Verfassungsschutz hatte doch alle Akten (und vermutlich auch solche Sachen wie SIM-Karten) zu Marschner geschreddert.
Zugleich beharrt der GBA darauf, dass es für die Strafverfolgung nicht relevant ist, »ob jemand Quelle ist oder nicht«. Wäre das so, würden GBA und BKA gegen eine Richtlinie zur Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutzämtern verstoßen. Obwohl sie am 23. Juli 1973 erlassen wurde, ist sie ebenso gültig wie geheim. Wäre ja auch zu peinlich, wenn die Öffentlichkeit erfährt, dass die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich die Sicherheitsinteressen des Geheimdienstes zu beachten haben. Das gelte gerade dann, wenn ein Beschuldigter geheimer Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ist.
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