EU-Kommission prüft Steuervorteile für Häfen

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Brüssel. Die EU-Kommission nimmt Steuervorteile für französische und belgische Häfen unter die Lupe. Die Befreiung von der Körperschaftssteuer sei als staatliche Beihilfe einzustufen, teilten die Wettbewerbshüter am Freitag mit. Sie wollen prüfen, ob Frankreich und Belgien gegen EU-Recht verstoßen, indem sie ihren Häfen möglicherweise einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen EU-Staaten gewähren. In Frankreich profitieren laut EU-Kommission die meisten Häfen von der Steuerbefreiung. In Belgien sind unter anderem Antwerpen, Brügge, Brüssel und Ostende betroffen. Die EU-Kommission hatte Frankreich und Belgien Anfang 2016 aufgefordert, die Steuerprivilegien für Häfen abzuschaffen, was beide ablehnten. dpa/nd

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