Die Ausgangsforderung hat sich nahezu verzehnfacht

Verbraucherzentrale Brandenburg zu übertriebenem Inkasso

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Verbraucherzentralen sammelten bis Ende Juni Beschwerden zu Inkassoschreiben. Ziel der Aktion ist es, dubiose Geschäftspraktiken aufzudecken.

Ein Fall aus Brandenburg zeigt, wie übertrieben teuer Inkasso-Forderungen sein können, wie langwierig eine Auseinandersetzung damit werden kann und, dass es im Zweifel immer sinnvoll ist, Rat von Experten zu suchen.

Bereits im vergangenen Jahr erhielt ein Verbraucher aus Brandenburg eine Sendung der Firma TONO. Inhalt des Pakets war Männerunterwäsche, die der Brandenburger jedoch nicht bestellt hatte. Zwei Monate später folgte eine neue Lieferung von Unterwäsche - und eine weitere Zahlungsaufforderung.

Als den Brandenburger anschließend eine Mahnung erreichte, in der er für die zugesandte Ware 21,70 Euro zahlen sollte, wandte er sich an die Verbraucherzentrale. »Sofern Verbraucher genau wissen, dass an sie gerichtete Zahlungsaufforderungen unberechtigt sind, sollten sie diesen schriftlich widersprechen«, sagt Erk Schaarschmidt, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Auch der Brandenburger machte es richtig und bestritt die Forderungen. Doch in diesem Fall war es damit leider nicht getan: Ein Jahr nach Zustellung des ersten Päckchens folgte ein Brief der UGV Inkasso GmbH, in dem neben den Warenkosten und Mahngebühren auch Inkassokosten in Höhe von 83 Euro geltend gemacht wurden. Auch hier widersprach der Verbraucher. Nach abermaligem Briefwechsel mit dem Inkasso-Unternehmen erhielt der Brandenburger dann Post von der Rechtsanwaltskanzlei mit einer Gesamtforderung von knapp 200 Euro.

»Hier kommt es nahezu zu einer Verzehnfachung des Rechnungsbetrages für nicht bestellte Ware. Das ist für mich pure Abzocke«, so die Rechtsexpertin Schaarschmidt. Selbst wenn eine Zahlungsforderung berechtigt ist, müssen Inkassofirmen Regeln einhalten. »Verbraucher sollten immer genau darauf achten, was Inkassofirmen oder Anwälte an Kosten in Rechnung stellen. Wenn sie sich unsicher sind, sollten sie Hilfe bei einem Rechtsbeistand oder der Verbraucherzentrale suchen«, empfiehlt der Verbraucherschützer.

Verbraucher können sich bei Problemen mit Inkassoforderungen an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

- persönliche Beratung, Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder online www.vzb.de/termine;

- telefonische Beratung unter (09001) 775 770 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr, 1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend);

- E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung

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