Schluss mit lustig für Schaulustige?

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 3 Min.

Der Bundesrat beschloss am 17. Juni 2016 eine Gesetzesinitiative, die Strafen von bis zu einem Jahr Haft für Menschen vorsieht, die Rettungsarbeiten durch den Aufenthalt an der Unglücksstelle behindern. So soll Gaffern, die nach schweren Unfällen oft die Arbeit der Rettungskräfte behindern, künftig das Handwerk gelegt werden.

Große oder kleine Witwenrente? Verstirbt ein Ehepartner, bedeutet das für den Zurückbleibenden häufig auch drastische finanzielle Einschnitte. Eine gesetzliche Witwenrente soll daher etwaige Einkommensverluste ausgleichen. Um eine Witwenrente zu bekommen, müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein – zum Beispiel eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch VI. Witwer oder Witwen haben darüber hinaus nur Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn sie bis zum Tod des Partners in gültiger Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft lebten. Einzelheiten sind im nd-ratgeber nachzulesen.

Urteil des Landesarbeitsgerichts: Nach einem Betriebswechsel haben neue Tarif- oder AVR-Abschlüsse für Beschäftigte des übernommenen Unternehmens keine Gültigkeit. Beschäftigte müssen deshalb akzeptieren, dass für Lohnerhöhungen die Bedingungen ihres neuen Arbeitgebers gelten. Haben sich kirchliche Arbeitgeber und Beschäftigte auf Lohnerhöhungen geeinigt, gilt dies nur für kirchliche Einrichtungen. Orientiert sich ein Arbeitsvertrag an der Lohnhöhe der jeweils geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Diakonischen Werkes, gelten diese nach einem Betriebswechsel zu einem nichtkirchlichen Arbeitgeber nicht mehr fort.

Mietrecht: Lärm im Mehrfamilienhaus. Die Frage, wie viel Lärm rund um die Wohnung erlaubt ist und geduldet werden muss, beschäftigt immer mehr Mieter. Lärm in Mehrfamilienhäusern ist einer der Hauptgründe für Streit unter Nachbarn. Wie viel Lärm ist erlaubt und welche Grundsätze sind im Mietshaus zu beachten? Im nd-ratgeber ist mehr darüber zu erfahren.

Einbruchschutz zur Urlaubszeit: Maßnahmen zum Schutz des Hauses. Die Urlaubswelle rollt – Hochsaison für Langfinger. Wie kann man Einbrechern im wahrsten Sinne des Wortes einen Riegel vorschieben? Welche Maßnahmen sind sinnvoll und was kosten diese? Im nd-ratgeber verweisen Experten auf Schwachpunkte, die Eigenheimbesitzer besonders beachten sollten.

Testament bei Trennung und Scheidung: Verfallsdatum selbst bestimmen! Vielen scheidungswilligen Paaren ist nicht bewusst, dass trotz einer Trennung der Ehegatte gemäß Erbfolge Erbe ist. Solange die Voraussetzungen für eine Scheidung nicht erfüllt sind und kein Scheidungsantrag gestellt oder dem Scheidungsantrag des Ehepartners zugestimmt wurde, kann der jeweils andere Partner während der Trennungszeit Miterbe oder gar Alleinerbe werden. Wer das verhindern möchte, hat verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, über die die Notarkammer Berlin im nd-ratgeber informiert.

Bankschließfächer: Sicherheit will zusätzlich versichert sein. Was im Bankschließfach liegt, ist längst nicht immer vor Diebstahl geschützt. Wer einen Safe mietet, sollte den Vertrag genau prüfen – oft ist eine Versicherung abzuschließen. Was dabei alles zu beachten ist, darüber informieren Experten im nd-ratgeber.

Reiserecht: Wenn der Koffer verloren geht. Eine Horrorvorstellung für jeden Reisenden: Geht das Gepäck verloren und kommt es nicht wie geplant am Urlaubsort an, ist das meist ein Schock – aber kein Grund zur Panik. Was zu tun ist, kann im nd-ratgeber nachgelesen werden.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.