Sparkassen dürfen weiter rot sehen
Santander-Bank unterliegt im Streit um Markenfarbe
Karlsruhe. Die deutschen Sparkassen behalten ihre eingetragene Farbmarke Rot. Die von der spanischen Santander-Bank betriebene Löschung wies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil endgültig zurück. Wegen des »einheitlichen Erscheinungsbildes« der Sparkassen und ihrer Werbung mit der roten Farbe habe sich die Farbmarke in der Öffentlichkeit als Kennzeichen durchgesetzt.
Santander benutzt seit den 1980er Jahren ebenfalls die Farbe Rot und hatte beim Patentgericht die Löschung der Sparkassenmarke durchgesetzt. Dagegen klagten die Sparkassen mit der Begründung, die Verbraucher ordneten das Rot den Sparkassen zu.
Der BGH verwies in seinem Urteil nun zwar darauf, dass Farben an sich kein Produktkennzeichen seien und wegen der dann mangelnden Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können. Ausnahmen seien aber möglich, wenn sich eine Farbe »im Verkehr« durchgesetzt habe und das Publikum darin ein Kennzeichen sehe.
Dies ist laut Urteil beim Sparkassen-Rot spätestens seit 2015, dem Löschungsantrag der Santander-Bank, der Fall: Die Sparkassengruppe gestalte ihre bundesweit 15 000 Filialen nahezu einheitlich mit roten Emblemen und investiere in die Werbung mit der Farbmarke etwa 130 Millionen Euro im Jahr. Rot werde deshalb als Produktkennzeichen der Sparkassen wahrgenommen.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband begrüßte das Urteil, da »das Sparkassen-Rot den Verbrauchern Orientierung im Markt« gebe. »Das ist wichtig, denn das Geschäftsmodell der Sparkassen unterscheidet sich wesentlich von dem der Privatbanken«, erklärte Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon. Der Verband führt im Streit ums Rot nach eigenen Angaben »zahlreiche Rechtsverfahren gegen Santander« und erwartet nun nach der BGH-Entscheidung entsprechende Urteile.
Santander teilte mit, das Unternehmen werde prüfen, ob und inwiefern dagegen vorgegangen werden könne. AFP/nd
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