Kündigung ist fast nie erlaubt

Schwangerschaft

  • Lesedauer: 1 Min.

Berufstätigen Frauen, die ein Kind erwarten, kann nur in sehr seltenen Ausnahmefällen gekündigt werden, wie die Deutsche Anwaltauskunft (DAV) berichtet.

Das Mutterschutzgesetz regelt, dass Angestellten ab dem Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden kann. In der Zeit dazwischen ist eine Kündigung nahezu unmöglich. »Wollen Arbeitgeber einer schwangeren Angestellten kündigen, müssen sie sich die Zustimmung der Aufsichtsbehörde einholen. Und diese zu bekommen, ist äußerst schwierig«, erklärt dazu Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür von der Deutschen Anwaltauskunft. Denkbar sei dies allerdings bei Betriebsschließungen in Folge einer Insolvenz.

Sollte eine Kündigung zu einem Zeitpunkt ausgesprochen werden, zu dem die Frau zwar bereits schwanger ist, der Arbeitgeber davon aber nichts wusste, hat die betroffene Angestellte zwei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, ihrem Chef das mitzuteilen. Auch in diesem Fall erhält sie Kündigungsschutz, rückwirkend.

Auch für die Probezeit gilt: Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Wer etwa nach zwei Wochen des Beschäftigungsbeginns von seiner Schwangerschaft erfährt, hat im Prinzip die Probezeit bereits überstanden. »Eine Ausnahme besteht, wenn es sich um eine befristete Probezeit handelt«, so die Arbeitsrechtsexpertin Oberthür. DAV/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -