Gericht: Düsseldorfer müssen für Asphalt aus dem Jahr 1937 zahlen
Düsseldorf. Düsseldorfer Bürger müssen für eine Straßendecke aus dem Jahr 1937 bezahlen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht erklärte am Donnerstag, dass die Gebührenbescheide der Stadt insoweit rechtmäßig seien (Az.: 12 K 8122/13). Erst mit dem Bau von Gehwegen 2009 sei die vor nahezu acht Jahrzehnten begonnene Erschließung des Straßenabschnitts abgeschlossen gewesen. Der betroffene Straßenabschnitt sei »über Jahrzehnte gewachsen«. Die Stadt sei sogar verpflichtet, die Beiträge zu erheben. Für die Dauer der Erschließung gebe es »keine Verjährung, keine Verwirkung und keinen Vertrauensschutz«. Auch die NRW-Landeshauptstadt hatte argumentiert, erst mit dem Bau von Bürgersteigen in den Jahren 2009 und 2010 sei die Erschließung des Straßenstücks abgeschlossen gewesen. Vorher hätten sie die Anwohner gar nicht zur Kasse bitten dürfen. Die Anlieger der Straße »Auf´m Rott« sollen jeweils rund 10 000 Euro zahlen. Vor ein paar Wochen erst gab es einen ähnlichen Fall in Wuppertal. dpa/nd
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