Versicherungspflicht bei Notarzt-Honoraren?

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Schwerin. Gerichtsurteile zur Sozialversicherungspflicht von Notärzten, die auf Honorarbasis für einen Rettungsdienst arbeiten, sorgen für Verunsicherung bei Trägern. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsstaatssekretär Nikolaus Voss (SPD) forderte eine tragfähige Lösung. Die Rettungsdienste befürchten nach Darstellung eines Ministeriumssprechers, dass Ärzte zu den Einsätzen nicht mehr bereit sein könnten, wenn sie von ihrem Honorar noch Beiträge etwa zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung abführen müssen. Bei der Gesundheitsministerkonferenz im Juni in Rostock sei das Problem angesprochen worden, sagte der Sprecher von Ministerin Birgit Hesse (SPD). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) habe Gesprächsbereitschaft signalisiert. dpa/nd

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