Nackter Nachbar muss geduldet werden
Nachbarschaftsrecht: Gartensauna
Mal läuft er alleine nackt über den Rasen, mal hat er Freunde bei sich, mal wälzt er sich unbekleidet im Schnee: Ein Dortmunder Familienvater genießt seine Gartensauna regelmäßig in vollen Zügen. Und das darf er auch in Zukunft tun.
Einer seiner unmittelbaren Nachbarn in der Reihenhaussiedlung wollte dem Saunafreund das nackte Abkühlen im Garten verbieten lassen - letztlich erfolglos. Am 5. Juli 2016 zog er vor dem Dortmunder Landgericht in zweiter Instanz seine Unterlassungsklage gegen den 42-Jährigen zurück. In erster Instanz hatte er den Streit noch gewonnen.
»Der Anblick ist stellenweise ein echter Schock für mich«, sagte der Kläger in der Verhandlung. Bis zu vier nackte Männer hätten sich schon gleichzeitig im Garten nebenan aufgehalten.
Der Streit am Gartenzaun schwelt schon seit Längerem. Und die Nackt-Spaziergänge sind wohl nicht die einzigen Knackpunkte. Im Prozess sprach der Kläger auch von falschen Pflanzabständen zur Grenze seines Grundstücks. Der Richter unterbrach ihn jedoch sofort: »Das hat an dieser Stelle überhaupt nichts zu suchen.« Inhaltlich gehe es allein um die Abwägung der Persönlichkeits- und Eigentumsrechte des Saunabesitzers und der Rechte des Klägers.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht noch dem Saunafreund auferlegt, seine freizügigen Ausflüge komplett einzustellen und dafür zu sorgen, dass keine anderen Personen nackt über seinen Rasen laufen.
Die Berufungskammer bewertete den Fall jedoch komplett anders. Ein Garten, der von einer zwei Meter hohen Hecke umschlossen sei, sei kein öffentlicher Raum, sagte sie. Der Anblick eines nackten Mannes nebenan sei aus Sicht des Gerichts absolut hinnehmbar.
Der Kläger nahm daraufhin seine Klage zurück. Richtig traurig war er trotzdem nicht. Denn der Rechtsanwalt des Saunafreundes hatte ihm mitgeteilt, dass sein Mandant zum Jahresende ausziehen werde. dpa/nd
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