Organisator von Pegida-Ableger zu Geldstrafe verurteilt
Gericht verhängt wegen Volksverhetzung 4500 Euro Strafe / Richter: Angeklagter steckt tief in rechtsradikaler Szene
Kassel. Wegen antisemitischer Hetze bei Facebook hat das Amtsgericht Kassel den Organisator des Kasseler Pegida-Ablegers Kagida zu einer Geldstrafe verurteilt. Der betreffende Kommentar eignete sich zur Aufstachelung, sagte der Richter am Donnerstag. Er verhängte eine Geldstrafe von 4500 Euro. »Es gibt keinen harmlosen Fall von Volksverhetzung«, betonte der Richter.
Auf einer Seite war 2014 ein Foto eines mutmaßlich toten Kleinkindes zu sehen. Es war mit einem Kommentar versehen, der laut Anklage geeignet war, »einen Anreiz zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden zu geben«. Ein Staatsschutz-Ermittler der Kasseler Polizei hatte den Eintrag bei einer Internetrecherche zu Veranstaltungen von »Hooligans gegen Salafisten« (Hogesa) entdeckt.
Der 48 Jahre alte Angeklagte hatte den Eintrag bestritten und erklärt, Facebook habe das Profil Monate zuvor gesperrt, und er habe keinen Zugriff mehr darauf gehabt. Zudem sei der Eintrag nicht volksverhetzend, sagte die Verteidigerin und plädierte deshalb auf Freispruch. Der Angeklagte hatte gemutmaßt, politische Gegner aus der linken Szene könnten in das Profil eingedrungen sein, die Seite über Monate weitergeführt und den betreffenden Eintrag verfasst haben. Dies sei unglaubwürdig, urteilte der Richter. »Der Angeklagte hat gezeigt, dass er tief in der rechtsextremen Beziehung verflochten ist.« Aber: »Die allergrößte Nummer sind sie auch nicht.« Die Staatsanwaltschaft hatte für die Tat eine Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung gefordert.
Die Pegida-Bewegung »Kassel gegen die Islamisierung des Abendlandes« (Kagida) demonstriert seit 2014 montags. Die bislang letzte Veranstaltung dieser Art Ende Mai hatte laut Polizei rund ein Dutzend Teilnehmer. dpa/nd
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