Kein Urteil im Fernwärmestreit
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Zwangsanschluss von Wohnhäusern ans Fernwärmenetz aus Klimaschutzgründen erleichtert. Kommunen dürfen einen Anschlusszwang per Satzung anordnen, ohne aufwendiges klimatologisches Gutachten einzuholen, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Konkret wehrte sich eine Wohnungsbaugenossenschaft in Halberstadt gegen den Zwangsanschluss an ein Fernwärmenetz. Sie forderte ein Gutachten zum Ausstoß von klimaschädlichem CO2 bei herkömmlicher Beheizung. Das Gericht verwies darauf, dass Kommunen auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes den Anschluss an Fernwärmenetze anordnen können. Wird ein Netz mit erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung betrieben, spreche »eine generelle Vermutung«, dass »der Anschluss von Wohngebieten dem Klima- und Ressourcenschutz dient«. Das OVG habe aber nicht geprüft, ob die Fernwärmeerzeugung in Halberstadt den Anforderungen entspricht. Deshalb wurde die Sache an einen anderen Senat zurückverwiesen. Agenturen/nd
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