Dieselabgase: Urteil macht Weg für Fahrverbote frei

Umwelthilfe spricht von »bahnbrechender« Entscheidung / Klage wegen hoher Belastung der Luft in Düsseldorf mit Stickstoffdioxid trotz Grenzwerten

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe hat im Streit um saubere Luft in den Städten ein nach eigenen Worten »bahnbrechendes Urteil« erwirkt. Das Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, »dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich auszusprechen sind«, heißt es in einer Erklärung der Organisation zu einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. Die Umwelthilfe hatte dort gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in Düsseldorf (Aktenzeichen 3K 7695/15) geklagt - und nach eigenen Angaben »in vollem Umfang« Recht bekommen.

Die rechtlichen Instrumentarien für Fahrverbote seien nach Auffassung des Gerichts bereits jetzt vorhanden. Demnach könnte mit einem Einfahrtverbotszeichen, das mit einem zusätzlichen Hinweis ausgestattet ist, laut dem dieses Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge gilt, sofort gehandelt werden. »Es müsse nun sehr schnell gehen, auf die Einführung einer Blauen Plakette durch den Bundesgesetzgeber könne nicht gewartet werden«, gibt die Umwelthilfe das Gericht wieder.

»Dies ist das erste Urteil in Deutschland, das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge den Weg ebnet. Es wird richtungsweisend sein für die gesamte weitere Rechtsprechung«, sagte der Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Umwelthilfe vertreten hat.

»Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf können sich nach dieser schallenden Ohrfeige nicht länger hinter der Untätigkeit der Bundesregierung verstecken«, sagte der Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Man empfehle »allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten ähnlichen Urteilen zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten«. Die Umwelthilfe hat insgesamt 15 Klagen wegen Überschreitungen der Grenzwerte beim Dieselabgasstoff Stickstoffdioxid eingereicht und bisher alle Verfahren gewonnen.

Anlass für die im Jahr 2015 eingereichte Klage sei die noch immer hohe Belastung der Luft in Düsseldorf mit Stickstoffdioxid. In der Stadt sei der seit 2010 geltende Grenzwert im Jahresdurchschnitt an verkehrsnahen Messstationen erheblich überschritten worden. »Dieses Urteil ist ein klares Signal an die Autohersteller, ihren Kunden saubere Autos zu verkaufen und die Bestandsfahrzeuge so nachzubessern, dass sie auf der Straße sauber sind«, sagte der Verkehrsexperte Axel Friedrich. Die Bezirksregierung müsse nun schnellstmöglich dafür Sorge tragen, »dass sich die gesundheitsschädliche Luftbelastung in Düsseldorf verringert und die EU-weit geltenden Grenzwerte für NO2 im Stadtgebiet eingehalten werden«. nd

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