Generalstaatsanwalt beschwert sich

In Sachen Loveparade-Unglück von Duisburg gibt es möglicherweise doch einen Prozess

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Düsseldorf. Das Loveparade-Unglück in Duisburg (Nordrhein-Westfalen) hat möglicherweise doch noch ein strafrechtliches Nachspiel. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gab am Donnerstag bekannt, dass sie den Beschwerden der Staatsanwaltschaft Duisburg und mehrerer Nebenkläger gegen die Einstellung eines Strafverfahrens »nach eingehender Prüfung uneingeschränkt beigetreten« sei. Damit muss nun das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entscheiden, ob ein Verfahren gegen vier Mitarbeiter der Veranstalterfirma Lopavent und sechs Bedienstete der Stadt Duisburg unter anderem wegen fahrlässiger Tötung von 21 Menschen bei der Loveparade 2010 eröffnet wird.

Die Prüfung der Akten dauert nach Angaben des Gerichts mehrere Monate. Gegen die Entscheidung des 2. Strafsenats kann dann kein weiteres Rechtsmittel mehr eingelegt werden (AZ: III-2 Ws 528/16 bis III-2 Ws 577/16).

Damit erreicht das juristische Tauziehen um die strafrechtliche Verfolgung des Loveparade-Unglücks die nächste Etappe. Das Landgericht Duisburg hatte Ende März die Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg nicht zugelassen und die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt - als Begründung wurde darauf verwiesen, dass das zentrale Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still nicht verwertbar sei.

Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Aufgrund der Bedeutung des Falles wurde die Generalsstaatsanwaltschaft Düsseldorf eingeschaltet. Sie bezeichnete nun die Begründung der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Duisburg als umfassend und überzeugend. Das OLG Düsseldorf muss jetzt unter anderem die 750-seitige Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft Duisburg, rund 45 000 Blatt Ermittlungsakten und 1000 Stunden Videosequenzen prüfen.

Das Oberlandesgericht kann die Entscheidung des Landgerichts zur Nichteröffnung des Verfahrens bestätigen oder abändern. Bei einer Abänderung kann das OLG entscheiden, ob gegen einzelne oder alle Angeschuldigten ein Verfahren eröffnet wird. Ein möglicher Prozess kann an den Landgerichten Duisburg oder Düsseldorf oder einem anderen Landgericht im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf verhandelt werden. Bei der Loveparade in Duisburg war es am 24. Juli 2010 zu einer Massenpanik in einem Zugangstunnel zum Veranstaltungsgelände gekommen. 21 Menschen starben, mehr als 500 erlitten Verletzungen. epd/nd

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