Wohlfahrtsverband fordert Hartz-Regelsatz von 520 Euro
Paritätische Forschungsstelle übt scharfe Kritik an »willkürlichen« Berechnungen des Arbeitsministeriums / Einsetzung einer Kinderbedarf-Kommission gefordert
Berlin. Laut einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz für die Bezieher von Hartz-IV-Leistungen auf 520 Euro angehoben werden. Das teilte der Wohlfahrtsverband mit und warf dem Bundesarbeitsministerium vor, bei der Neuberechnung der Regelsätze willkürliche Eingriffe in die Statistik vorgenommen und das Ergebnis auf 409 Euro künstlich klein gerechnet zu haben. Zur Bestimmung des Existenzminimums von Kindern verlangte der Verband die umgehende Einsetzung einer Expertenkommission. »Die vorliegenden Regelsatzberechnungen des Ministeriums sind ein Gemisch aus statistischer Willkür und finanzieller Nickeligkeit. Wer hingeht und sogar Cent-Beträge für die chemische Reinigung, Grabschmuck oder Hamsterfutter streicht, hat sich vom Alltag der Menschen ganz offensichtlich längst verabschiedet«, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider.
Der Paritätische kritisierte, »dass so gut wie alle Ausgaben, die mit gesellschaftlicher Teilhabe zu tun haben, dem Rotstift geopfert wurden. Statt das soziokulturelle Existenzminimum zu garantieren, wie es die Verfassung vorsieht, werde fast ausschließlich ein physisches Existenzminimum berechnet.« Schneider wies darauf hin, dass der Regelsatz der Bundesregierung die Menschen einfach nur ausgrenze, »anstatt wenigstens auf bescheidenstem Niveau Teilhabe zu ermöglichen«. Nicht nachvollziehbar sei für ihn zudem, dass die Bundesregierung trotz Ermahnung des Bundesverfassungsgerichts noch immer keine Lösung für die Frage nach dem Mobilitätsbedarf vorgelegt habe.
Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden. Kritik erfahren auch die Berechnungen des Ministeriums zu den Kinderregelsätzen. Diese seien »wissenschaftlich nicht belastbar und extrem fehlerbehaftet«, so das Ergebnis der Studie. »Auf der vorhandenen Datengrundlage ließen sich seriöserweise keine Kinderregelsätze berechnen«, hieß es bei dem Verband. Agenturen/nd
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