Bestattungsstreit

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So urteilte das Amtsgericht München am 12. August 2016 (Az. 171 C 12772/15). Ausgehend von den Grundrechten der Menschenwürde müsse es einem Menschen grundsätzlich gestattet sein, über seine sterblichen Überreste selbst zu bestimmen.

Ein 60-jähriger Münchner war gestorben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Seine Frau wollte ihn in ihrer Heimat in der Türkei beerdigen lassen, weil sie selbst einmal dort bestattet sein möchte. Die Mutter des Toten verbot ihrer Schwiegertochter jedoch per einstweiliger Verfügung, den Leichnam in die Türkei zu überführen. Ihr Sohn habe im Familiengrab in München beigesetzt werden wollen.

Das Amtsgericht hob die einstweilige Verfügung auf und erlaubte der Witwe die Bestattung ihres Mannes in der Türkei. Diese Entscheidung, so das Gericht, bewege sich im Rahmen des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen. Den Töchtern seiner Ehefrau habe er gesagt, er wolle gemeinsam mit ihr bestattet werden.

»Dem Gericht ist bewusst, dass diese Entscheidung für die Mutter eine nur schwer zu ertragende Härte mit sich bringt«, hieß es in der Urteilsbegründung. »Diese Gesichtspunkte sind bedauerlich, aber für die Entscheidungsfindung nicht erheblich. Es ging ausschließlich darum, den erklärten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu ergründen.« dpa/nd

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