Korrektur zum Medikationsplan
Im nd-ratgeber vom 7. September 2016 haben wir an dieser Stelle darüber berichtet, dass älteren Menschen häufig Medikamente verordnet werden, die unerwünschte Nebenwirkungen verursachen. Als potenziell für Senioren ungeeignet gelten derzeit 83 Wirkstoffe, die auf der sogenannten Priscusliste aufgeführt sind, die Ärzte bei der Auswahl der geeigneten Medikamente unterstützen soll.
In diesem Text hieß es dann weiter: »Nach einer gesetzlichen Neuregelung haben gesetzlich Krankenversicherte seit Oktober 2015 Anspruch auf einen Medikationsplan, der sämtliche einzunehmenden Arzneien auflistet.«
Unser Leser Torsten Westphal aus Ahrensfelde bei Berlin machte uns in diesem Zusammenhang auf zweierlei aufmerksam:
»Der Anspruch besteht für Versicherte, die drei oder mehr Medikamente anwenden, ab Oktober 2016.«
nd-ratgeberredaktion
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