Arbeiten auf Abruf ist ein Risiko

Studie: Viele Unternehmen unterlaufen Standards

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Saarbrücken. Rund 1,9 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten laut einer DGB-Studie auf Abruf. Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen würden häufig arbeitsrechtliche Standards unterlaufen, teilte der DGB am Montag dem Evangelischen Pressedienst mit und bestätigte damit einen Bericht der »Saarbrücker Zeitung«. Bei der sogenannten Arbeit auf Abruf werden Beschäftigte kurzfristig nach Bedarf und Auftragslage eingesetzt.

»Arbeit auf Abruf ist keine Randerscheinung am Arbeitsmarkt«, heißt es. Rund 13 Prozent der Betriebe mit über zehn Beschäftigten nutzten diese Arbeitszeitform. Mindestens fünf Prozent der Beschäftigten seien betroffen - überdurchschnittlich oft Minijobber, Geringqualifizierte und Gastronomiebeschäftigte. »Bei Arbeit auf Abruf wird das wirtschaftliche Risiko der Betriebe voll auf die Beschäftigten verlagert. Damit muss Schluss sein«, sagt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.

Laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz müssen Beschäftigte nur arbeiten, wenn sie mindestens vier Tage zuvor über ihren Einsatz informiert werden. Nach der Studie wird die Regelung jedoch oft nicht eingehalten. »In der Realität wird jeder Dritte erst am selben Tag kontaktiert und ein weiteres Drittel ein bis drei Tage im Voraus«, stellt der DGB fest. Betriebe entzögen sich zudem häufig der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, indem sie die Arbeit an den Tagen nicht abrufen. Der DGB fordert eine Abschaffung dieser Beschäftigungsform. Buntenbach fordert Schutz vor einseitiger betriebsbedingter Flexibilisierung. Angestellte bräuchten verlässliche und planbare Arbeitszeiten. epd/nd

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