Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp illegal

Hamburgs Datenschützer hat die beiden Unternehmen aufgefordert, illegale Aktivitäten zu unterlassen und bereits ausgetauschte Daten zu löschen

  • Lesedauer: 4 Min.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat Facebook untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu speichern. In der neuen Anordnung sei Facebook zudem aufgetragen worden, die bereits von WhatsApp übermittelten Daten zu löschen, kündigte Caspar am Dienstag an.

Facebook und WhatsApp sind nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten selbstständige Unternehmen. Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren hätten sie öffentlich zugesichert, dass die Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden. Dass dies nun doch geschehe, sei nicht nur eine Irreführung der Nutzer, sondern auch ein Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht, erklärte Caspar. Facebook habe weder eine wirksame Einwilligung von den WhatsApp-Nutzern eingeholt, noch gebe es eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang.

Die neue Anordnung schütze die Daten von rund 35 Millionen WhatsApp-Nutzern in Deutschland, begründete Caspar die Maßnahme. »Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen.«

Sie sei sofort vollziehbar, bis Facebook Widerspruch beim Verwaltungsgericht Hamburg einlege. Befolgt Facebook die Anordnung nicht, kann die Behörde Bußgelder verhängen. Caspar sagte der Deutschen Presse-Agentur, er suche derzeit mit anderen Datenschutzbeauftragten in Europa einen Schulterschluss, um die Datenübertragung von WhatsApp an Facebook zu unterbinden. »Facebook weht aber auch in den USA der Wind ins Gesicht.«

Entscheidend wird die Frage sein, ob der Hamburger Datenschützer überhaupt zuständig ist. Er argumentiert, Facebook verarbeite Daten in der Hamburger Niederlassung, weil dort das deutschsprachige Werbegeschäft betrieben werde. Deshalb sei nationales Datenschutzrecht anwendbar, wie auch der Europäische Gerichtshof im Juli bestätigt habe.

Facebook erklärte stets, das europäische Geschäft werde von Irland aus betrieben und deswegen seien die dortigen Datenschützer zuständig. Das Online-Netzwerk entgegnete Caspar am Dienstag: »Facebook befolgt das EU-Datenschutzrecht.« Man sei offen dafür, mit dem Hamburger Datenschützer zu arbeiten, um seine Fragen zu beantworten und Sorgen zu zerstreuen.

Caspar hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach im Kampf für deutsche Datenschutzstandards mit Facebook angelegt. Zuletzt versuchte er durchzusetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte Caspar an die Niederlassung von Facebook in Irland verwiesen. Diesmal adressierte er seine Anordnung direkt an Facebook in Irland. Er sieht eine veränderte Rechtslage im Vergleich zu dem Pseudonym-Fall durch das EuGH-Urteil.

WhatsApp hatte im August angekündigt, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. WhatsApp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und Freunde-Vorschläge widersprechen. Die Telefonnummer wird allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiternutzen will.

Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren hätten sie zugesichert, dass Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden. »Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar«, begründete die Datenschutzbehörde die Verwaltungsanordnung.

Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke betonte am Dienstag, er sehe in dem Vorgehen von Facebook und WhatsApp einen klaren Verstoß gegen deutsche Datenschutzgesetze. Der Nutzer müsse ausdrücklich der Übertragung der Daten zustimmen. »Ein voreingestelltes Häkchen in den AGB ist rechtswidrig. Zudem muss der Nutzer genau über den Umfang und die Nutzung der Daten informiert werden.« Mitte des Monats hatten auch deutsche Verbraucherschützer WhatsApp wegen der Weitergabe der Telefonnummern an Facebook abgemahnt.

Facebook hatte WhatsApp vor rund zwei Jahren für knapp 22 Milliarden Dollar übernommen. Schon damals ließen sie grundsätzlich die Möglichkeit offen, dass sich das Vorgehen beim Datenschutz in Zukunft ändern könnte. nd/mit Agenturen

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