Einheitliche Regeln für Landesfirmen
Thüringen: Neue Grundsätze für Managerverträge avisiert
Erfurt. Die Geschäftsführerverträge von Unternehmen, die mehrheitlich dem Land Thüringen gehören, sollen künftig nicht mehr nur vom Verhandlungsgeschick der Manager abhängen. Die Vereinbarungen jenseits der Gehälter sollen vereinheitlicht werden, sagte Finanzministerin Heike Taubert (SPD) in Erfurt. Das sei Teil neuer Grundsätze, die für die Verwaltung der Landesbeteiligungen erarbeitet werden sollen. Dies solle bis Ende Dezember passieren. »Wir werden uns anlehnen an Regelungen des Bundes und einiger anderer Bundesländer«, so Taubert. Die derzeit geltende Handhabung stammte noch aus dem Jahr 1994.
Die Regelung zu Geschäftsführerverträgen, sagte die Ministerin, sei für Unternehmen wie die Messe Erfurt, den Flughafen Erfurt, die Thüringer Aufbaubank, die Thüringer Tourismus- und Lottogesellschaft gedacht, bei denen das Land als Mehrheits- oder alleiniger Gesellschafter das Sagen hat. Die Aufsichtsräte dieser öffentlichen Unternehmen sollen künftig auch bessere Fortbildungsangebote erhalten.
Thüringen ist nach Angaben des Finanzministeriums direkt an 26 Firmen mit fast 14 000 Beschäftigten beteiligt. Dazu gehören auch Engagements von wenigen Prozent wie bei der Landesbank Hessen-Thüringen oder der KfW als Förderbank des Bundes.
Nicht in dem vorgelegten Beteiligungsbericht enthalten sind eine ganze Reihe von Wirtschaftsunternehmen, bei denen Thüringen Anteile hält und die von einer Tochtergesellschaft der Aufbaubank verwaltet werden, der Beteiligungsmanagement Thüringen GmbH. Sie hält derzeit knapp 50 Firmenbeteiligungen, in die fast 126 Millionen Euro gesteckt wurden. Dazu gehören große Unternehmen wie die börsennotierte Jenoptik AG (Jena), der Werkzeugmaschinenbauer Samag GmbH (Saalfeld) oder der Erfurter Software-Anbieter PDV Systeme GmbH. dpa/nd
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