Keine offenen Geschäfte am Sonntag in Erfurt
Weimar. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Stadt Erfurt aufgefordert, das vor einer Woche verhängte Verbot verkaufsoffener Sonntage umgehend umzusetzen. Die von Erfurter Händlern trotz des Urteils geplante Öffnung der Geschäfte am kommenden Sonntag sei rechtswidrig, teilte das OVG am Freitag mit. Es erließ auf Antrag der Gewerkschaft Verdi eine entsprechende einstweilige Anordnung. Erfurter Händler hatten trotzdem ihre Geschäfte öffnen wollen, weil das am Donnerstag vergangener Woche ergangene Urteil formal noch nicht rechtskräftig sei. Dies spiele jedoch angesichts der offenkundigen Rechtswidrigkeit und der gravierenden rechtlichen Mängel der Erfurter Regelungen zu den Sonntagsöffnungen keine Rolle, so das Gericht (Az: 3 EN 754/16). dpa/nd
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