Notarielles Testament spart Geld

Fragen & Antworten zum Erbschein

  • Lesedauer: 2 Min.

Fragen & Antworten rund um den Erbschein von der Notarkammer Berlin.

Was beinhaltet der Erbschein konkret?

Der Erbschein ist der Legitimationsnachweis des Erben, um an das Vermögen des Verstorbenen heranzukommen. Auch die zum digitalen Nachlass gehörenden Zugangsdaten zu Mailkonten oder zum Online-Banking bekommt der Erbe nur mit einem Erbschein. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, ist der Erbschein erforderlich, um das Grundstück im Grundbuch auf den Erben umschreiben zu lassen.

Der Erbschein gibt Auskunft über die Person des Verstorbenen, dessen Erben und deren Anteile am Nachlass sowie über eventuelle Beschränkungen des Erben. Bei Erbengemeinschaften kann der Erbschein entweder von allen Erben gemeinsam oder von jedem Miterben einzeln für sich oder für die gesamte Erbengemeinschaft beantragt werden.

Der Erbschein entspricht entweder der gesetzlichen Erbfolge oder den privatschriftlichen Verfügungen des Verstorbenen. Mitunter kann die Ermittlung des oder der Erben sehr aufwendig sein, zum Beispiel, wenn zunächst viele Jahre zurückliegende Todesfälle innerhalb der Familie ermittelt werden müssen, oder wenn ausländisches Recht zur Anwendung kommt, weil beispielsweise der Erblasser eine fremde Staatsangehörigkeit hatte oder im Ausland verstorben ist.

Wie hoch sind die Kosten für den Erbscheinantrag?

Den Erbscheinsantrag nimmt jeder Notar oder das Nachlassgericht beim Amtsgericht auf. Die Kosten eines Erbscheinantrags bemessen sich nach dem Wert aller Nachlassgegenstände abzüglich der Schulden des Verstorbenen.

Dazu ein Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 100 000 Euro erhält der Notar für die Aufnahme des Erbscheinantrags 273 Euro zuzüglich Auslagen in Höhe von etwa 25 Euro sowie die Umsatzsteuer. Zusätzlich erhebt auch das Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins eine Gebühr von 273 Euro.

Vorteile eines notariell beurkundeten Testaments?

Vorausschauende Erblasser ersparen mit einem notariellen Testament ihren späteren Erben nicht nur die Beantragung eines Erbscheins, sondern auch alle Unsicherheiten hinsichtlich der Erbenstellung. Denn ein von einem Notar beurkundetes Testament ist nach seiner Eröffnung durch das Nachlassgericht in jedem Fall ein gültiger Erbnachweis.

Weitere Vorteile: Gerichtskosten für die Erteilung des Erbscheins fallen nicht an und die Erben müssen sich in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation nicht auch noch um formale Dinge kümmern.

Um seinen letzten Willen klar und beweissicher zum Ausdruck zu bringen, ist es empfehlenswert, sein Testament notariell beurkunden zu lassen.

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