Behinderte von Pflegeversicherung diskriminiert
Bundesteilhabegesetz
Die Sozialhilfeträger in Deutschland fordern für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung einen vollen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse. Die geltende Gesetzesregelung diskriminiere Bewohner in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Bundesweit sind von den 200 000 behinderten Menschen in stationären Wohneinrichtungen rund 80 000 pflegebedürftig, die aber nur die gedeckelte Leistung der Pflegeversicherung erhalten. Die Zuwendungen sind pauschal auf 266 Euro pro Monat festgeschrieben. Behinderte Menschen mit der Pflegestufe 2, die in einem Pflegeheim untergebracht seien, erhalten dagegen Leistungen in Höhe von 1330 Euro. Die Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger sieht darin einen Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz.
Hintergrund der Kritik sind die Neuregelung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen durch das für 2017 geplante Bundesteilhabegesetz sowie die Pflegereform. Sozialhilfeträger und Verbände warnen vor Verschlechterungen. Die Gesetzentwürfe sähen keine Änderung an der bisherigen Regelung vor. Es sei eher zu befürchten, dass die Regelung ab 2017 auf ambulante Wohngruppen für Menschen mit Behinderung ausgeweitet werde. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die seit Jahrzehnten bestehende Benachteiligung pflegebedürftiger Behinderter aufzuheben. epd/nd
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