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Verbesserungen vor und nach Renteneintritt

Fragen & Antworten zur Flexi-Rente

  • Lesedauer: 4 Min.

Die Flexi-Rente sieht Verbesserungen vor und nach Erreichen des Rentenalters vor. Es geht um fließende Übergänge und Anreize für das Arbeiten über das Rentenalter hinaus. Aber auch diejenigen, die vor dem regulären Rentenalter ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, sollen besser dastehen.

Was soll die Flexi-Rente bringen?

Mehr Menschen sollen zum Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze motiviert werden. Das sieht dieser Gesetzentwurf vor, der demnächst in die parlamentarische Beratung gehen soll. Mehr als die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen ist erwerbstätig. Um Ältere möglichst lange im Erwerbsleben zu halten, soll der Übergang in den Ruhestand flexibler werden.

Wie sehen die neuen Regelungen im Detail aus?

Anders als heute soll man höhere Renten erreichen können, wenn man neben einer Vollrente einer Beschäftigung nachgeht. Wenn ein Arbeitnehmer nach Erreichen des Regelalters Rente bekommt und weiterarbeitet, zahlt der Arbeitgeber bisher seinen Teil des Beitrags ein, ohne dass die Rente steigt. Der Arbeitnehmer war beitragsfrei gestellt. Nun soll es den Beschäftigten ermöglicht werden, freiwillig Rentenbeiträge zu zahlen und so die spätere Rente zu erhöhen. Auch der bisher wirkungslos gebliebene Arbeitgeberanteil wirkt sich dann rentensteigernd aus. Zudem sollen Arbeitgeber für Rentner keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Dies ist zunächst auf fünf Jahre befristet

Was ist der Kern der Flexi-Rente?

Hindernisse für eine vorgezogene Teilrente sollen kleiner werden. Gleichzeitiges Weiterarbeiten in Teilzeit soll sich stärker rechnen. Wenn man mehr als 450 Euro hinzuverdient, greifen heute für jeden individuell berechnete, feste Hinzuverdienstgrenzen. Je nach Höhe sinkt die Teilrente dann auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Vollrente. Künftig sollen die festen Grenzen wegfallen. Wird eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Jahr überschritten, werden 40 Prozent des Betrages darüber von der Rente abgezogen.

Was ist mit Teilzeitarbeit und Teilrente bei vorzeitigem Ruhestand?

Auch das Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze wird deutlich verbessert. Wer ab 63 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss bislang bei einem Hinzuverdienst empfindliche Rentenkürzungen hinnehmen. Denn es gibt derzeit nur drei Stufen für eine Teilrente, weshalb sie aktuell nur von rund 4000 Menschen genutzt wird. Je nach Hinzuverdienst sind es zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Vollrente. Künftig soll es ab dem 63. Lebensjahr möglich sein, die Teilrente stufenlos zu wählen.

Die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro jährlich (14 mal 450 Euro), bis zu der Einkommen nicht auf die Rente angerechnet werden, soll bestehen bleiben. Die Summe soll aber künftig anders als bisher pro Jahr verrechnet werden können. Was über 6300 Euro verdient wird, soll nur zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Maximal können Rente und Hinzuverdienst zusammen so hoch sein wie der höchste Bruttoverdienst der vorangegangenen 15 Jahre.

Wie wirkt sich das aus?

Bei einem Hinzuverdienst von beispielsweise 18 000 Euro pro Jahr werden laut Entwurf 390 Euro pro Monat von der Rente abgezogen: Der die 6300-Euro-Grenze übersteigende Betrag liegt bei 11 700 Euro, pro Monat sind dies 975 Euro. Davon werden 40 Prozent abgezogen. Läge die Vollrente bei monatlich 1200 Euro, käme man auf eine Teilrente von 810 Euro.

Was ist noch vorgesehen?

Verbessert werden soll auch die Möglichkeit, Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten durch frühzeitige Zahlungen auszugleichen. Der Abzug beträgt 0,3 Prozent pro Monat. Um das auszugleichen, darf man aber erst ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen. Dass soll künftig schon ab 50 möglich sein.

Vorgesehen sind auch verbesserte Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitierung. Damit soll erreicht werden, dass weniger Menschen als bisher auf Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. So soll zunächst auf der Basis von Modellvorhaben die Möglichkeit geschaffen werden, ab dem 45. Lebensjahr einen freiwilligen berufsbezogenen Gesundheitscheck zu absolvieren.

Wie geht es in der Rentenpolitik weiter?

Es gibt nach wie vor drei Baustellen: die geplante Verbreiterung der Betriebsrenten, die angekündigte Aufwertung von Kleinrenten unter dem Schlagwort Lebensleistungsrente und die Ost-West-Angleichung der Renten. Doch was davon demnächst vielleicht noch umgesetzt wird, ist völlig unklar. Ein umfassendes Rentenkonzept plant die Bundesarbeitsministerin noch für diesen Herbst. Auch die gesetzliche Rente insgesamt will sie dabei umfassend und auf Basis aktueller Daten und Prognosen in den Blick nehmen. Agenturen/nd

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